Für die schnellen E-Bikes gelten im europäischen Ausland strengere Regeln als in der Schweiz. So ist das Tragen eines einfachen Velohelms und das Mitführen des Schweizer «Töffli-Ausweises» nicht ausreichend.
Daran hat der Touring-Club der Schweiz (TCS) am Dienstag in einer Mitteilung erinnert. So sollte für schnelle E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 Kilometer pro Stunde (km/h) in Italien, Frankreich, Deutschland und Österreich ein homologierter Motorradhelm getragen werden. In der Schweiz dagegen genügt ein Velohelm.
Wer gegen die Motorradhelmpflicht im Ausland verstosse, könne gebüsst werden. Der TCS weist darauf hin, dass die Behörden in Italien darüber hinaus die Möglichkeit haben, das Fahrzeug für bis zu 60 Tage aus dem Verkehr zu ziehen und wegzusperren. Zudem müsse bei einem Unfall mit einer Kürzung der Versicherungsleistungen gerechnet werden.
Der Grund dafür liege in der von der Schweiz verschiedenen Kategorisierung von schnellen E-Bikes. Wer also sein E-Bike mit in die Ferien ins Ausland nehmen wolle, sollte sich im Vorfeld genau darüber informieren, welcher Kategorie das Bike zugeteilt werde und welche Anforderungen dafür gälten.
Deckungsgleich sind in der Schweiz und im benachbarten Ausland Anforderungen wie ein gelbes Kontrollschild mit Versicherungsvignette oder ein linker Rückspiegel.
Beim Führerausweis dagegen gebe es wieder einen kleinen Unterschied: In der Schweiz reiche der «Töffli-Ausweis» der Kategorie M ab 14 Jahren für ein schnelles E-Bike. Im Ausland dagegen müsse mindestens die EU-Fahrausweiskategorie AM ab 16 Jahren vorgewiesen werden können. Mit einem Schweizer Auto- oder Motorrad-Ausweis sei man aber jedenfalls überall auf der sicheren Seite, schreibt der TCS.