Für Teilrevision des Baselbieter Finanzausgleichs

Der Baselbieter Landrat hat sich am Donnerstag in erster Lesung mit einer Teilrevision des kantonalen Finanzausgleichsgesetzes befasst. Umstritten war nicht die Vorlage an sich, wohl aber die Obergrenze für die Mittelabschöpfung bei den Gebergemeinden.

Der Baselbieter Landrat hat sich am Donnerstag in erster Lesung mit einer Teilrevision des kantonalen Finanzausgleichsgesetzes befasst. Umstritten war nicht die Vorlage an sich, wohl aber die Obergrenze für die Mittelabschöpfung bei den Gebergemeinden.

Die Regierung wollte diesen Abschöpfungssatz in einer Verordnung festlegen, wobei er derzeit bei etwa 17 Prozent liegen würde. Die Finanzkommission des Landrats beantragte jedoch, die 17 Prozent per Gesetz zu fixieren. In der Debatte im Parlament beantragte dann ein SVP-Landrat, nur 16 Prozent vorzusehen.

Dem stellten sich andere entgegen, darunter auch SVP-Ratsmitglieder aus kleineren Nehmergemeinden. Schliesslich wurde die Senkung des Satzes mit 59 zu 16 Stimmen abgelehnt, wobei sich Ja- und Nein-Stimmen auf praktisch alle Fraktionen verteilten.

Der Baselbieter Finanzausgleich war erst per 2010 revidiert worden. Nachdem aber die finanzstarken Gemeinden im ersten Jahr unerwartet hohe 19,9 Prozent ihrer Steuerkraft abliefern mussten, kam es zum Streit: Sieben Gemeinden reichten eine Gemeindeinitiative für eine erneute Revision ein.

Die Regierung legte derweil die jetzt vom Landrat beratenene Teilrevisionsvorlage vor. Die Gemeindeinitiative lehnte sie ab. Denn diese will auch die gesetzlich vorgesehenen Zusatzbeiträge an finanzschwache Gemeinden streichen, was die Regierung erst bei einer Gesamtschau des Finanzausgleichs im Jahr 2014 prüfen will.

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