Für Temporärarbeitende sollen die Mindestlöhne steigen

Für Temporärangestellte in der Deutschschweiz und der Romandie steigen in den nächsten drei Jahren die Mindestlöhne. Die Sozialpartner haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt, der ab 2016 gelten soll.

Teilzeitangestellte erhalten mehr Lohn (Symbolbild) (Bild: sda)

Für Temporärangestellte in der Deutschschweiz und der Romandie steigen in den nächsten drei Jahren die Mindestlöhne. Die Sozialpartner haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt, der ab 2016 gelten soll.

Die Mindestlöhne für Ungelernte der Temporärbranche sollen bis 2018 stufenweise um 400 Franken erhöht werden und für Gelernte um 250 Franken pro Monat. Dies gaben der Personaldienstleister-Verband Swissstaffing, die Gewerkschaften Unia und Syna, Angestellte Schweiz sowie der Kaufmännische Verband am Donnerstag bekannt.

Der Mindestlohn für Ungelernte erreicht damit 3400 Franken in Normallohngebieten und 3600 Franken in Hochlohngebieten (Agglomeration Bern, Genferseeregion sowie die Kantone BS, BL, ZH und GE). Gelernte haben ab 2018 einen Mindestlohn von 4250 Franken respektive von 4550 Franken in Hochlohngebieten.

Ausgenommen ist das Tessin, wo die Mindestlöhne für Ungelernte bei 3000 Franken bleiben. Die Gewerkschaften hätten gerne auch hier stufenweise erhöht, seien damit aber nicht durchgekommen, sagte der Dossierverantwortliche der Unia auf Anfrage.

Die Temporärfirmen erhalten zudem bei der Einsatzplanung etwas mehr Flexibilität: So steigt die Grenze zur Zuschlagspflicht bei Überzeit von 9 auf 9,5 Stunden pro Tag. Die Grenze zur zuschlagspflichtigen Wochenüberzeit bleibt hingegen bei 45 Stunden.

Allgemeinverbindlichkeit beantragen

Die Sozialpartner wollen beim Bundesrat nun die Allgemeinverbindlichkeitserklärung beantragen, so dass der GAV bei einer planmässigen Genehmigung am 1. April 2016 in Kraft treten kann.

Der bisherige GAV Personalverleih, als erster GAV der Branche für die Sozialpartner «eine historische Errungenschaft», gilt seit 2012. Die Kernpunkte für die über 300‘000 Temporärarbeitenden werden im neuen GAV weiter geführt: Minimalstandards für Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie Regelungen für Weiterbildung, Krankentaggeld-Versicherung und berufliche Vorsorge.

So gibt es pro Temporärarbeitendem bis zu 7300 Franken für Weiterbildungskurse und Lohnausfallentschädigung. In den ersten drei Jahren wurden laut den Angaben 16 Mio. Franken in die berufliche Zukunft von rund 8000 Temporärarbeitenden investiert.

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