Fürsorgerische Unterbringung im Notfall auch durch Ärzte

Künftig soll in Baselland eine fürsorgerische Unterbringung im Notfall auch direkt durch Ärzte und Ärztinnen angeordnet werden können: Die Regierung hat eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung gegeben, die dies ermöglichen soll. Entlastung erhofft sie sich davon für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB).

Künftig soll in Baselland eine fürsorgerische Unterbringung im Notfall auch direkt durch Ärzte und Ärztinnen angeordnet werden können: Die Regierung hat eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung gegeben, die dies ermöglichen soll. Entlastung erhofft sie sich davon für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB).

Die neue Regelung würde die Voraussetzung dafür schaffen, dass das von den KESB im Kanton bisher unterhaltene 24-Stunden-Pikett aufgehoben werden kann, teilte die Regierung am Dienstag mit. Die «fürsorgerische Unterbringung bei Gefahr im Verzug» sei derzeit zeitlich und logistisch eine erhebliche Belastung für die KESB.

Die Aufhebung des Piketts rund um die Uhr würde laut Regierung zu Kostenentlastungen führen. Davon profitieren könnten die betroffenen Personen sowie die im Baselbiet für den Kindes- und Erwachsenenschutz zuständigen Gemeinden. Nicht vermindert werde dadurch der Rechtsschutz der Betroffenen.

Geändert werden soll nun das kantonale Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, um die fürsorgerische Unterbringung bei Gefahr in Verzug auch durch Ärzte zu ermöglichen. Diese Unterbringung kommt zum Zuge, wenn jemand Fürsorge und Pflege braucht, diese aber nur mittels Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung möglich ist.

Gemäss Bundesrecht können Ärztinnen und Ärzte die fürsorgerische Unterbringung befristet auf maximal sechs Wochen anordnen. Nötig ist dazu allerdings, dass im jeweiligen Kanton eine entsprechende Gesetzesgrundlage geschaffen worden ist.

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