Fütterungsverbot und Hunde-Leinenpflicht im Baselbieter Jagdgesetz

Die Baselbieter Regierung will im kantonalen Jagdgesetz ein Verbot des Fütterns von Wildtieren aufnehmen, wobei Ausnahmen möglich bleiben sollen. In Wildruhegebieten soll zudem für Hunde künftige die Leinenpflicht gelten.

Die Baselbieter Regierung will im kantonalen Jagdgesetz ein Verbot des Fütterns von Wildtieren aufnehmen, wobei Ausnahmen möglich bleiben sollen. In Wildruhegebieten soll zudem für Hunde künftige die Leinenpflicht gelten.

Die Regierung hat die Gesetzesänderungen am Dienstag dem Landrat beantragt. Das Füttern einheimischer Wildtiere – etwa von Füchsen oder Krähen – im Siedlungsgebiet habe zu Problemen geführt, teilte sie mit. Mit einem allgemeinen Verbot samt begründeten Ausnahmen könne dies gelöst werden, da dann im Einzelfall interveniert werden könne.

Wildruhegebiete sollen Wildtieren Schutz und Rückzugsmöglichkeiten vor Störungen durch Waldbenutzer geben; sie dürfen nur auf Wegen begangen werden. Allerdings konnten Hunde bisher frei laufen gelassen werden. Die Leinenpflicht soll nun sicherstellen, dass das Wild nicht durch Hunde gestört wird und Wildruhegebiete ihre Funktion erfüllen können.

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