Nur zwei Tage lang konnte die Coop-Tochter Fust Kaffeekapseln verkaufen, die mit den Maschinen von Nespresso kompatibel sind. Am Donnerstag musste Fust die Kapseln wieder aus den Regalen nehmen: Per superprovisorischem Gerichtsbeschluss wurde Fust verboten, die Kapseln zu verkaufen.
Fust-Sprecherin Sabine Weber bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda eine entsprechende Meldung des Westschweizer Konsumentenmagazins „Bon à savoir“.
Die Migros, die ebenfalls am Dienstag mit Nespresso kompatible Kapseln auf den Markt brachte, darf diese weiterhin verkaufen, wie Migros-Sprecherin Monika Weibel bestätigte. Es liefen keine juristischen Massnahmen dagegen. „Wir sind der Ansicht, dass unsere Produkte keine Drittrechte verletzen“, sagte sei weiter.
Die Nespresso-Kapseln sind Gegenstand zahlreicher juristischer Auseinandersetzungen. Zurzeit darf neben Migros nur Denner Nespresso-kompatible Kapseln verkaufen.
Nestlé sieht Markenrechte und Patente verletzt. Die Europäische Patentorganisation (EPO) hat das Patent auf den Nespresso-Kaffeekapseln zwar unter Einschränkung bestätigt. Der amerikanische Konsumgüterhersteller Sara Lee hat allerdings Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Gemeinsam mit dem schweizerischen Kaffeekapselanbieter Ethical Coffee Company (ECC), dem französischen Handelskonzern Casino und der belgischen Beyers Coffee hatten die Amerikaner die Gültigkeit des Patents im Jahr 2010 angefochten.
In der Schweiz sind Denner, Media Markt und Saturn mit kompatiblen Kaffeekapseln ins Visier von Nestlé geraten. Bei Denner kann man die Produkte zumindest vorübergehend kaufen, bei den Elektronikketten steht ein Entscheid noch an. Das letzte Wort haben in allen Fällen jeweils die Gerichte.