Die Aargauer Gemeinden erhalten mehr Kompetenzen bei Bewilligungen für das Gastgewerbe und für den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken. Der Grosse Rat hat am Dienstag die entsprechenden Gesetzesänderungen mit klarer Mehrheit gutgeheissen.
Die Gemeinden entscheiden künftig über Bewilligungen zum Kleinhandel mit Spirituosen. Derzeit muss der Kanton grünes Licht geben für den Alkoholverkauf an Einzelanlässen wie Quartierfesten.
Die anfallenden Abgaben fliessen künftig in die Kassen der Gemeinden. Der Mindestansatz beträgt 30 Franken plus 20 Franken Gebühren. Im Grundsatz beträgt die Alkoholabgabe zwei Prozent des Spiritiuosenabsatzes.
Regierungsrätin Franziska Roth (SVP) sagte, die Gemeinden und nicht mehr der Kanton sollten die Bewilligungen erteilen. Eine Gemeinde könne Einzelanlässe besser abschätzen und kenne die Gepflogenheiten. Die Bewilligungspflicht bleibe. Die Gemeindeautonomie könne gestärkt werden. Der Grosse Rat hiess diese Änderung mit 124 zu einer Stimme gut.
Mehr Spielraum bei Öffnungszeiten
Die Gemeinden erhalten zudem die Möglichkeit, an bestimmten christlichen Feiertagen im Einzelfall die Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben zu verlängern. Auch diese Änderung geht auf eine SVP-Motion zurück.
Bei der Beratung der Gesetzesrevision sprach sich ein Teil der SVP nun jedoch gegen die Möglichkeit zur Verlängerung der Öffnungszeiten vor christlichen Feiertagen aus. Es gebe nur fünf hohe Feiertage, und diese sollten weiterhin geschützt werden, sagte die SVP-Sprecherin. Die Partylöwen würden diese Tage wohl überleben. Grundsätzliche gegen die Vorlage sprach sich die EVP aus.
Der Grosse Rat beschloss diese Änderung mit 77 zu 44 Stimmen.
Die Stimmberechtigten hatten im Februar 2016 die kantonalen Volksinitiative «Weg mit dem Tanzverbot» mit einem Nein-Stimmenanteil von 51,8 Prozent abgelehnt. Daher müssen im Aargau Restaurants und Bars an christlichen Feiertagen derzeit kurz nach Mitternacht schliessen.
Der Regierungsrat versprach damals, dass die Einschränkungen trotz des Neins zur Volksinitiative gelockert werden und die Gemeinden mehr Kompetenzen erhalten sollen.
Wenn gegen die Änderung des Gastgewerbegesetzes nach der zweiten Beratung kein Referendum ergriffen wird, so sollen die neuen Spielregeln am 1. März 2018 in Kraft treten.