Geänderte Pläne für die Umfahrung Mellingen AG liegen nochmals auf

Ein Teil der Linienführung der Umfahrung Mellingen AG ist nun auch offiziell vom Aargauer Verwaltungsgericht für gesetzeskonform erklärt worden. Die Aargauer Regierung hat schon im Voraus darauf reagiert und die Pläne geändert. Diese liegen im kommenden Januar noch einmal auf.

Ein Teil der Linienführung der Umfahrung Mellingen AG ist nun auch offiziell vom Aargauer Verwaltungsgericht für gesetzeskonform erklärt worden. Die Aargauer Regierung hat schon im Voraus darauf reagiert und die Pläne geändert. Diese liegen im kommenden Januar noch einmal auf.

Das Verwaltungsgericht hiess eine Beschwerde der Umweltverbände VCS und WWF teilweise gut. Es kam, gestützt auf ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK), zum Schluss, dass das Bauprojekt im Abschnitt 1 zwischen Birrfeldstrasse bis Kreisel Tanklager gegen das Natur- und Heimatschutzgesetz verstösst.

Den Abschnitt 2 zwischen Birrfeldstrasse und Lenzburgerstrasse erachtet das Verwaltungsgericht als gesetzeskonform. Mit dem Bau des Abschnitts 2 darf jedoch erst begonnen werden, wenn der Abschnitt 1 rechtskräftig bewilligt ist.

Streitpunkt ist die Linienführung der Umfahrung, die im Gebiet Gruemet und im Bereich der Reussquerung durch ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung führt. Die bisherigen Pläne stellen gemäss ENHK-Gutachen eine schwere Beeinträchtigung des Schutzobjekts dar, weil der Gruemet-Hügel angeschnitten werde und eine Waldrodung erfolge.

Auch die geplante Reussbrücke soll laut ENHK weniger massiv gestaltet werden, um die landschaftlichen Auswirkungen zu minimieren. Das Verwaltungsgericht wies deshalb das Verfahren an den Regierungsrat zur Überarbeitung zurück, wie die Aargauer Gerichte am Freitag mitteilten.

Kanton arbeitete vorsorglich neue Pläne aus

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es könnte von den Parteien vor Bundesgericht angefochten werden. Der Kanton Aargau hatte allerdings schon vor Eröffnung des Gerichtsurteils angekündigt, dass das Projekt abgeändert werde.

So soll die neue Kantonsstrasse um bis zu 7,5 Meter vom Fuss des Gruemethügels in das benachbarte Landwirtschaftsland versetzt werden. Gleichzeitig wird die Brückenbrüstung transparenter gestaltet. Die Projektänderung wurde am Freitag im Amtsblatt ausgeschrieben und liegt vom 4. Januar bis 2. Februar 2016 öffentlich auf.

Diese führt gemäss früheren Angaben des Aargauischen Baudepartementes zu keinen Mehrkosten. Das Aargauer Volk hatte der 36,5 Millionen Franken teuren Umfahrung im Mai 2011 deutlich zugestimmt.

Die Strasse soll das Reussstädtchen Mellingen im Bezirk Baden vom Durchgangsverkehr entlasten. Jeden Tag fahren rund 17’000 Fahrzeuge durch die Altstadt mit ihrem Ortsbild von nationaler Bedeutung.

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