Gebäudeversicherung deckt auch Schäden an mangelhaften Häusern

Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) deckt künftig in gewissen Fällen auch Elementarschäden an Häusern, die Konstruktions- oder Unterhaltsmangel aufwiesen. Der Grosse Rat hiess am Dienstag die Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes mit 113 zu 14 Stimmen gut.

Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) deckt künftig in gewissen Fällen auch Elementarschäden an Häusern, die Konstruktions- oder Unterhaltsmangel aufwiesen. Der Grosse Rat hiess am Dienstag die Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes mit 113 zu 14 Stimmen gut.

Keine Deckung haben lediglich Hauseigentümer, bei deren Gebäude der Konstruktions- oder Unterhaltsmangel so gravierend ist, dass eine Naturkatastrophe nur zweite Schadensursache ist. Im Gesetz werden Deckungsausschlüsse auf sogenannte „wesentliche Mängel“ begrenzt.

Die Gesetzesrevision ausgelöst hatten zwei Schadensfälle in Reinach aus dem Jahr 2006. Ein Sturm im August hatte das Garagendach einer Terrassenüberbauung mitsamt der Dachkonstruktion abgedeckt. Der Wind riss auch das Dach eines Quartierschulhauses ab.

Gutachten brachten danach zum Vorschein, dass in beiden Fällen Konstruktionsfehler bestanden hatten. Die AGV lehnte es daher ab, die Schäden zu übernehmen. Die betroffenen Gebäudeeigentümer mussten die Schäden letztlich selbst bezahlen.

Erdbebenschäden nicht versichert

Mit dem Gesetz über die Gebäudeversicherung werden von Erdbeben verursachte Schäden wie bisher nicht gedeckt. Der Grosser Rat lehnte einen Antrag, diese Schäden zu decken, sehr deutlich ab. Auch die Forderung nach einer „teilweisen Deckung“ fand keine Mehrheit.

Es habe sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass sich eine substanzielle Verbesserung der Erdbebendeckung nur über eine gesamtschweizerische Lösung erzielen lasse, hielt der Regierungsrat fest.

Aufgrund des grossen finanziellen Bedarfs könne der Aargau im Alleingang keine Erdbebenversicherung einführen. Selbst bei einer gesamtschweizerischen Versicherungslösung würden die Prämien erheblich steigen. Über eine Erdbebenversicherung müsse der Bundesrat entscheiden.

Dem Verwaltungsrat der Aargauischen Gebäudeversicherung wird künftig kein Mitglied des Regierungsrates mehr angehören. Der Grosse Rat beschloss zudem, dass die insgesamt sieben Verwaltungsräte jeweils für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden.

Die AGV deckt als staatliche Monopolversicherung Feuer- und Elementarschäden im Kanton Aargau und bietet auf freiwilliger Basis Zusatzversicherungen an.

Massive Erhöhung der Prämien

Unabhängig von der Gesetzesrevision müssen die meisten Aargauer Haus- und Liegenschaftsbesitzer ab 2012 deutlich höhere Prämien für die Gebäudeversicherung bezahlen. Die AGV erhöht die Prämien im Durchschnitt um 24 Prozent. Es ist die erste Erhöhung seit 30 Jahren.

Die AGV begründete den Prämienaufschlag im Oktober damit, dass mehr Elementarereignisse immer höhere Schadenkosten verursachen würden. Auch die Teuerungen im Rückversicherungsschutz machten den Aufschlag unabwendbar.

Die Prämieneinnahmen würden die Schadenausgaben der AGV nicht mehr decken. Die Lücke habe früher mit den Finanzerträgen ausgeglichen werden können. Das sei wegen der Finanzkrise nicht mehr im gleichen Umfang möglich.

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