Im Ständerat ist am Dienstag hart um den Finanzausgleich gefeilscht worden. Die zahlenmässig unterlegenen Geberkantone konnten sich nicht durchsetzen: Die kleine Kammer entschied, dass deren Beitrag sowie der Beitrag des Bundes an den Ressourcenausgleich nicht gesenkt wird.
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, in der Periode 2016-2019 den Bund um 196 Millionen und die Geberkantone um 134 Millionen Franken zu entlasten. Seiner Meinung nach können damit auch die finanzschwachen Kantone im anvisierten Rahmen mit Eigenmitteln ausgestattet werden.
Schon in der ständerätlichen Finanzkommission war er damit nicht durchgekommen. Die Mehrheit bezweifelte, dass die aktuell gute Ausstattung des Ressourcenausgleichs nachhaltig und eine Senkung gerechtfertigt sei. Diese Auffassung setzte sich auch im Plenum durch, wo zwei Drittel der Standesvertreterinnen und Standesvertreter Nehmerkantone vertreten.
Gemäss dem Entscheid des Ständerats trägt der Bund ab 2016 rund 2,345 Milliarden Franken zum Ressourcenausgleich bei, die Geberkantone 1,602 Milliarden Franken. Es handelt sich um die mit der Teuerung fortgeschriebenen Beiträge der aktuellen Periode.
Hinzu kommen heute 359 Millionen Franken aus dem Härteausgleich sowie 726 Millionen Franken, die Kantone mit Sonderlasten vom Bund erhalten. Die eine Hälfte des Lastenausgleichs ist für geografisch-topografische, die andere für soziodemografische Sonderlasten vorgesehen. Derzeit diskutiert der Ständerat darüber, ob der Beitrag des Bundes an den soziodemografischen Lastenausgleich verdoppelt werden soll.