Gebühren der Solothurner Verwaltung neu geordnet

Die Solothurner Kantonsverwaltung bekommt ein neues Instrument zur Erhebung von Gebühren. Der Solothurner Kantonsrat stimmte am Dienstag der Totalrevision des Gebührentarifs zu. Dies spült pro Jahr zusätzlich rund 400’000 Franken in die Staatskasse.

Die Solothurner Kantonsverwaltung bekommt ein neues Instrument zur Erhebung von Gebühren. Der Solothurner Kantonsrat stimmte am Dienstag der Totalrevision des Gebührentarifs zu. Dies spült pro Jahr zusätzlich rund 400’000 Franken in die Staatskasse.

Die Totalrevision des Gebührentarifes ist eine Folge der 2014 eingeleiteten Sparmassnahmen des Kantons Solothurn. Der bisherige Gebührentarif aus dem Jahre 1979 folgte im Aufbau den Departementen und Amtsstellen und war als Folge der zahlreichen Reorganisationen innerhalb der Verwaltung nicht mehr aktuell.

In einem ersten Schritt der Totalrevision wurde der Gebührentarif neu geordnet, ohne inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Der neue Aufbau orientiert sich nun neu nach den Aufgabenbereichen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung.

Danach wurde an den Gebühren selber geschraubt. Sämtliche Gebühren seien auf den Kostendeckengrad angehoben. worden; dies habe in der Kommission zu einigen Diskussionen geführt, sagte Kommissionssprecher Beat Loosli (FDP). Die Gesamtheit der Gebühren habe nur schwer in ihrer Gesamtheit überprüft worden können.

Kommissionsanträge teilweise gutgeheissen

Die Finanzkommission legte dem Rat aber trotzdem mehrere Änderungen vor. Sie beantragte beispielsweise, die Rücktrittsgebühr bei unbegründetem Fernbleiben oder Zurücktreten von einer Abschlussprüfung der beruflichen Grundbildung von 200 auf 1500 Franken zu erhöhen. Der Kantonsrat folgte dem Antrag der Kommission mit 48 zu 45 Stimmen.

Die Kommission schlug zudem vor, dass Personen in besonderen Verhältnissen die Gebühren erlassen werden können, wenn der Betrag 1500 Franken nicht übersteigt. Vorgeschlagen war ursprünglich eine Obergrenze von 500 Franken. Auf diesen Antrag der Kommission trat der Rat oppositionslos ein.

Weiter schlug die Kommission vor, dass öffentlich-rechtliche Organisationen künftig untereinander Mahngebühren in Rechnung stellen können. Der Rat lehnte dies mit 52 zu 41 Stimmen ab und folgte damit der Regierung.

«Abläufe dank Technik heute einfacher»

Sämtliche Fraktionen hatten die Notwendigkeit anerkannt, die Gebühren anzupassen. Opposition gab es einzig von Seiten der SVP, welche die Gebührenerhöhungen ablehnte, der allgemeinen Neuordnung des Gebührentarifs aber zustimmte.

Dank der Technik seien die administrativen Abläufe heute viel einfacher und deshalb billiger, begründete der SVP-Sprecher die Ablehnung von höheren Gebühren. Der Rahmen bei gewissen Gebühren sei nicht in allen Fällen erhöht, sondern teilweise auch gesenkt worden, entgegnete Finanzdirektor Roland Heim (CVP).

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