Mit einer Gedenktafel will die Basler Regierung an die Opfer der Hexenverfolgung erinnern. Damit soll zumindest die moralische Verantwortung für dieses dunkle Kapitel der Geschichte übernommen werden. Eine rechtliche Rehabilitierung ist dagegen aus Sicht der Regierung nicht möglich.
Als Standort für die Gedenktafel ist das Käppelijoch auf der Mittleren Brücke vorgesehen, wie aus der am Freitag veröffentlichten Antwort der Regierung auf einen Vorstoss aus dem Grossen Rat hervorgeht. Neben der Hexen- soll dort auch an die Judenverfolgung sowie generell an Opfer von Ausgrenzung und Gewalt erinnert werden.
Das auch im Vorstoss vorgeschlagene Käppelijoch wurde deshalb ausgewählt, weil dort einst mehrere wegen Hexerei verurteilte Personen hingerichtet worden waren. Nach Angaben der Regierung wurden zwischen 1433 und 1680 unter der Jurisdiktion des Basler Rates 29 Hexen exekutiert.
Die Opfer der Hexenverfolgung rechtlich zu rehabilitieren, ist laut Regierung nicht möglich. Quellen- und Beweislage reichen dafür nicht aus. Mit einer moralisch-ethischen Rehabilitierung soll jedoch in Basel eine moralische Verantwortung übernommen werde.
Wann die Gedenktafel beim Käppelijoch angebracht wird, ist noch offen, wie es bei der Staatskanzlei auf Anfrage hiess. Das erste Hexendenkmal der Schweiz befindet sich seit 2014 in Glarus. Es erinnert an die 1782 hingerichtete Magd Anna Göldi, die 2008 rehabilitiert wurde. Ebenfalls 2014 wurde im Zürcher Stadtparlament ein Vorstoss für ein Hexen-Mahnmal überwiesen.