Wegen Betrugs in Millionenhöhe ist eine 72-Jährige zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau aus Konstanz hatte einen 58 Jahre alten Komplizen – er erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, wie am Mittwoch ein Sprecher des Konstanzer Landgerichts sagte.
Laut Anklage erleichterten die beiden Finanzjongleure mehrere Anleger vor allem aus dem Bodenseeraum um etwa vier Millionen Euro. Dabei benutzten sie fantasievolle Namen von angeblichen Finanzgesellschaften oder der „Bank International New Zealand“ in Zürich, die aber nie eine Banklizenz erhalten hatte.
Der Mann, ein in München lebender Österreicher, führte nach einer Adoption den Namen „Prinz von Sachsen“. Der Mann und die Frau köderten laut Anklage gemeinsam oder einzeln ihre Kunden mit meist völlig unrealistischen Renditeversprechen, die bis zu 50 Prozent oder gar 80 Prozent pro Jahr lagen.
In einem Fall sollten innerhalb von 30 Tagen aus 250 000 Euro sogar 750 000 Euro werden. Das Geld verschwand jedoch. Der Staatsanwalt hatte es in der Anklage so formuliert: „Es gab kein schlüssiges Anlagekonzept, keine Rückzahlung und keine Rendite.“
Die Kunden wurden in Zürich, in Konstanz, in Liechtenstein oder in Salzburg und in anderen Städten durch Finanzmakler vermittelt oder auch durch Bekanntschaften gefunden. Der Staatsanwalt hatte für die Frau vier Jahre Haft gefordert, für den Mann hielt er eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für angemessen. Die Angeklagten hatten die Taten gestanden.