Das Genfer Strafgericht hat am Freitag zwei Raser wegen des tödlichen Unfalls von Vernier GE zu Gefängnisstrafen verurteilt. Es folgte nicht dem Vorwurf der vorsätzlichen Tötung der Anklage, sondern verurteilte die beiden Männer wegen fahrlässiger Tötung.
Beim Unfall in Vernier war an einem frühen Morgen im Dezember 2012 ein Sicherheitsangestellter auf dem Heimweg mit seinem Auto getötet worden. Ein heute 23-jähriger Genfer war mit über 100 km/h von hinten in das Auto geprallt, das vor einem Rotlicht gehalten hatte.
Das Auto des Opfers fing Feuer, und der 28-jährige Fahrer verstarb am Unfallort. Der Unfallverursacher erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, wovon er ein halbes Jahr im Gefängnis absitzen muss. Der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.
Das Gericht anerkannte beim Hauptangeklagten eine aufrichte Reue. Es gebe zudem keine Hinweise auf einen Vorsatz oder eine Inkaufnahme des Risikos, jemanden zu töten, heilten die Richter fest. Auch eine eventualvorsätzliche Tötung könne nicht in Betracht gezogen werden.
Kein Gehör fand beim Strafgericht auch die These der Staatsanwaltschaft, wonach sich die beiden Angeklagten vor dem Unfall ein Rennen geliefert haben sollen. Ohne diesen zweiten Autofahrer wäre der Unfall aber nicht passiert, befanden die Richter.
Angehörige des Opfers kündigen Rekurs an
Beim zweiten Angeklagten handelt es sich um einen 34-jährigen Brasilianer. Der 23-jährige Genfer hatte im Prozess ausgesagt, dass er dem Auto des Brasilianers nach links habe ausweichen müssen, um eine Kollision zu vermeiden. Danach kam es zum fatalen Zusammenprall mit dem stehenden Auto.
Was zuvor zwischen den beiden Autolenkern vorfiel, bleibt unklar. Auf dem betroffenen Streckenabschnitt in Vernier gab es keine Überwachungskameras. Auch weil der Brasilianer bereits mehrmals wegen Geschwindigkeitsexzessen bestraft worden war, wurde er zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Richter kritisierten zudem, dass der 34-Jährige sich nicht kooperativ zeigte und jegliche Verantwortung von sich wies. Im Prozess hatte der Brasilianer stets bestritten, beim Unfall eine Rolle gespielt zu haben.
Die Witwe des Opfers des Raserunfalls verliess bei der Urteilseröffnung unter lautstarkem Protest den Saal und gab ihr Unverständnis zum Richterspruch kund. Die Anwälte der Angehörigen des Opfers kündigte an, Rekurs gegen das Urteil einzulegen.