Den in der Bettencourt-Affäre gegen Frankreichs Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy ermittelnden Untersuchungsrichtern wird der Fall vorerst nicht entzogen.
Frankreichs Oberster Gerichtshof in Paris erklärte sich am Donnerstag in der Frage für nicht zuständig. Die Angelegenheit müsse vielmehr vom Berufungsgericht der südwestfranzösischen Stadt Bordeaux geklärt werden.
Dort hatten Untersuchungsrichter Jean-Michel Gentil und zwei Richterkolleginnen am 21. März ein formelles Ermittlungsverfahren gegen Sarkozy eingeleitet und damit ein politisches Erdbeben in Frankreich ausgelöst.
Für Wirbel sorgte unlängst aber ein Medienbericht, wonach eine von Gentil in dem Fall bestellte Gutachterin Trauzeugin bei der Hochzeit des Richters im Jahr 2007 war. Die Beschuldigten um Sarkozy stellen daher die Unparteilichkeit des Richters in Frage und forderten vor Frankreichs Oberstem Gerichtshof, den drei Richtern den Fall zu entziehen.
Sarkozy wird verdächtigt, der heute 90-jährigen L’Oréal-Milliardärin Liliane Bettencourt für seinen Präsidentschaftswahlkampf 2007 illegale Spenden aus der Tasche gezogen zu haben. Der Vorwurf lautet auf «Ausnutzung der Schwäche» der seit Jahren an Demenz leidenden Bettencourt.