Gegen Submissionsdekret verstossen ohne sich zu bereichern

Bei grösseren Einkäufen ist beim aargauischen Departement Gesundheit und Soziales (DGS) mehrmals gegen das Submissionsdekret verstossen worden. Hinweise auf unwirtschaftliche Einkäufe oder persönliche Bereicherung fand die kantonale Finanzkontrolle bei ihrer Sonderprüfung aber nicht.

Bei grösseren Einkäufen ist beim aargauischen Departement Gesundheit und Soziales (DGS) mehrmals gegen das Submissionsdekret verstossen worden. Hinweise auf unwirtschaftliche Einkäufe oder persönliche Bereicherung fand die kantonale Finanzkontrolle bei ihrer Sonderprüfung aber nicht.

Auslöser für die Sonderprüfung war ein Fall von Vetternwirtschaft bei der Beschaffung von Möbeln für Asylunterkünfte im Wert von 750’000 Franken. Zwischen dem Fachbereichsleiter Sicherheit und Logistik in der Sektion Asyl des DGS und der Inhaberin der Firma in Luzern bestand eine indirekte verwandtschaftliche Beziehung. Er ist der Cousin des Ehemanns der Firmeninhaberin.

Die Geschäftsbeziehung zwischen der Sektion Asyl und der Firma wurde mit Wissen der direkten Vorgesetzten geführt, wie das Departement Ende Januar festhielt. Das verwandtschaftliche Verhältnis sei aber nicht bekannt gewesen. Die «Aargauer Zeitung» hatte davor berichtet, dass die Luzerner Firma die Möbel für die Asylunterkünfte aus Kroatien bezog.

Kompetenzen und Regelungen zu wenig bekannt

Befragungen hätten ergeben, dass den Betroffenen ihre eigenen Kompetenzen oder die genauen Regelungen des Submissionsdekrets nur ungenügend bekannt waren, heisst es im Bericht der Finanzkontrolle, der am Mittwoch veröffentlicht wurde. Auch hätten keine übergeordneten oder nachgelagerten Kontrollen seitens des Departementes zur Sicherstellung der Einhaltung des Submissionsdekrets existiert.

Die Ausstandsregelung sei den Verantwortlichen zu wenig bekannt gewesen, heisst es im Bezug auf den Fall, der die Sonderprüfung ausgelöst hatte. Eine Pflicht, in den Ausstand zu treten, hätte vom Fachbereichsleiter Sicherheit und Logistik im vorliegenden Fall spätestens ab Aufnahme der vertraglichen Lieferbeziehungen mit der Luzerner Firma seiner Verwandten bestanden.

Keine Hinweise auf Bereicherung gefunden

Während der Prüfung habe die Finanzkontrolle aber keine Sachverhalte festgestellt, die auf eine persönliche Bereicherung des Fachbereichsleiters Sicherheit und Logistik hinweisen.

Die gekauften Möbel für Asylunterkünfte seien auf die Bedürfnisse der Unterkünfte zugeschnitten gewesen, ohne dabei eine Luxuslösung darzustellen, heisst es im Bericht der Finanzkontrolle weiter. Bei der Einhaltung des ordentlichen Submissionsprozesses hätten gegebenenfalls billigere Anbieter gefunden werden können.

Beim Beschaffungsprozess sieht die Finanzkontrolle in verschiedenen Bereichen Verbesserungspotenzial. Der Beschaffungsprozess sei bisher nur teilweise schriftlich geregelt gewesen. Grössere Bestellungen seien zuweilen lediglich mündlich und nicht schriftlich erteilt worden.

Die verantwortliche Leiterin des Aargauer Sozialdienst, Cornelia Breitschmid, hat inzwischen gekündigt. Breitschmid machte geltend, dass sie das Vertrauen der Departementsleitung nicht mehr spüre und sie nicht mehr alle Entscheide mittragen könne. Dabei gehe es weniger um die vom Departement angeordnete Sonderprüfung, sondern um die Massnahmen, die im Umfeld dieser getroffen wurden.

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