Gegen vollen Steuerabzug von Krankenkassenprämien in Basel-Stadt

Die Basler Regierung ist dagegen, dass Krankenkassenprämien voll vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Sie beantragt dem Grossen Rat, eine Motion mit diesem Anliegen abzulehnen. Befürchtet werden Steuerausfälle 88 Millionen Franken.

Die Prämien für die Krankenkassen dürfen nicht voll von den Steuern abgezogen werden, sagt die Regierung Basel-Stadt. Sie lehnt einen entsprechenden Antrag der CVP ab. (Bild: GAETAN BALLY)

Die Basler Regierung ist dagegen, dass Krankenkassenprämien voll vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Sie beantragt dem Grossen Rat, eine Motion mit diesem Anliegen abzulehnen. Befürchtet werden Steuerausfälle 88 Millionen Franken.

Dies wäre aus Sicht der Regierung für die Staatskasse «nicht tragbar», wie sie am Dienstag mitteilte. Eine Umsetzung der Motion würde zudem wegen unterschiedlicher Höhe der Prämien zu Ungleichheiten führen und die Steuerdeklaration- und veranlagung verkomplizieren, hält die Exekutive weiter fest.

Aufs Tapet gebracht hatte das Anliegen die CVP mit ihrer Motion «Entlastung des Mittelstands: Selbst bezahlte Krankenkassenprämien voll vom steuerbaren Einkommen abziehen». Die Regierung erachtet den Vorstoss zwar als rechtlich zulässig, empfiehlt dem Parlament aber, ihn abzulehnen und als gegenstandslos abzuschreiben.

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