Der Gegenvorschlag der Baselbieter Regierung zur Gemeindeinitiative über den Finanzausgleich ist unter Dach: Der Landrat hat die entsprechende Gesetzesänderung am Donnerstag in zweiter Lesung gutgeheissen.
Das Kantonsparlament verabschiedete die Vorlage mit 82 zu 4 Stimmen. Zu deren zentralen Elementen gehören etwa die abgefederte Streichung der Zusatzbeiträge der Gebergemeinden, die Senkung der Grenzabschöpfung bei den Gebern von 80 auf 60 Prozent und die Senkung des Abschöpfungssatzes von 17 auf 15 Prozent.
Übergangsbeiträge sollen die Anpassungen zudem während vier Jahren abfedern. Schon in der ersten Lesung vom 10. September hatten sich alle Fraktionen für die von einer Konsultativkommission ausgearbeiteten Gesetzesrevision ausgesprochen. Kritik kam lediglich von einem Vertreter einer kleinen Nehmergemeinde.
Der Gegenvorschlag steht einer von Gebergemeinden eingereichten Initiative gegenüber, die weitergehende Forderungen enthält. Mit dem Begehren hatten die Gebergemeinden darauf reagiert, dass sie nach der letzten Finanzausgleichsrevision im Kanton unerwartet hohe Beträge abliefern mussten.