Gegenvorschlag zu SVP-Integrationsinitiative mit 2-Stufen-Modell

Die baselstädtische Regierung lehnt die Integrationsinitiative der SVP ab, die Integrationsvereinbarungen mit allen Ausländern verlangt. Ihr am Dienstag präsentierter Gegenvorschlag sieht ein Zweistufenmodell vor mit Begrüssungs- und Integrationsgesprächen.

Die baselstädtische Regierung lehnt die Integrationsinitiative der SVP ab, die Integrationsvereinbarungen mit allen Ausländern verlangt. Ihr am Dienstag präsentierter Gegenvorschlag sieht ein Zweistufenmodell vor mit Begrüssungs- und Integrationsgesprächen.

Bei den Begrüssungsgesprächen sollen Neuzuziehende individuell willkommen geheissen und gleichzeitig über Rechte und Pflichten, «örtliche Lebensbedingungen» sowie passende Integrationsangebote orientiert werden. Diese Gespräche sollen im Zuge der persönlichen Anmeldung beim Einwohneramt stattfinden, womit alle erreicht würden.

Zu einem Integrationsgespräch als zweite Stufe eingeladen würden Drittstaatenangehörige, die nach sechs Monaten in Basel-Stadt ihre Aufenthaltsbewilligung verlängern möchten. Bei diesen einstündigen Gesprächen werde je nach Bildung, Finanzen, Sprachkenntnissen etcetera vertieft auf integrationsfördernde Angebote hingewiesen.

Kann-Formulierung

Wird bei diesem Gespräch «mangelnde Integrationsbereitschaft» festgestellt, «kann» laut Regierung eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen oder eine Integrationsempfehlung abgegeben werden. – Die SVP nannte den Gegenvorschlag in einer ersten Reaktion umgehend einen «zahnlosen Papiertiger».

Laut Regierungsmitteilung können mit dem Zweistufenmodell jährlich rund 8700 Neuzuziehende erreicht werden. Man könne jene «frühzeitig erfassen» und geeigneten Massnahmen zuführen, «bei denen sich der Integrationsprozess ungünstig entwickelt». Das gebe eine solide Grundlage für den gezielten Einsatz von Integrationsvereinbarungen.

Die SVP Basel-Stadt hatte ihre Initiative «für eine bessere Integration von Migrantinnen und Migranten» im Dezember 2012 mit 3429 Unterschriften eingereicht. Der Grosse Rat hatte darauf das Volksbegehren für rechtlich zulässig erklärt und es zur ausführlichen Berichterstattung an die Exekutive überwiesen.

Warnung vor Standort-Schaden

Die Initianten kritisieren, in Basel-Stadt werde vor allem das Fördern der Migranten betont; sie wollen stattdessen das Fordern in den Vordergrund stellen. So sollen die Integrationsvereinbarungen frühzeitig abgeschlossen werden, und nicht erst bei Problemen. Die Migranten sollten verpflichtet werden, deutsch zu lernen.

Die Initiative fordert für sämtliche Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen Integrationsvereinbarungen mit der Pflicht, Sprach- und Integrationskurse abzuschliessen. Dies widerspricht laut Regierung aber einer vorgesehenen Revision des Bundes-Ausländergesetzes.

Die Regierung warnt zudem, das Begehren könne sein Versprechen, die umfassende Integration oder die umgehende Wegweisung, gar nicht einhalten. Massnahmen zu ergreifen seien wegen übergeordneten Rechts nur bei wenigen Personen überhaupt möglich.

Die zum Vollzug der Initiative nötigen Abklärungen würden jedoch einen «unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand verursachen». Das Begehren würde zudem die Rückkehr zum früheren Defizit-Ansatz gegenüber Einwandernden bedeuten, was auch die Standortattraktivität beeinträchtigen könnte.

Nächster Artikel