Gegenvorschlag zur Ausdolungs-Initiative

Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat einen Gegenvorschlag zur kantonalen Ausdolungs-Initiative von Pro Natura. Sie kommt damit einem einstimmigen Beschluss des Landrats vom Juni 2012 nach. Dieser hatte sich damals gegen die Regierung gestellt, die das Volksbegehren direkt zur Ablehnung empfehlen wollte.

Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat einen Gegenvorschlag zur kantonalen Ausdolungs-Initiative von Pro Natura. Sie kommt damit einem einstimmigen Beschluss des Landrats vom Juni 2012 nach. Dieser hatte sich damals gegen die Regierung gestellt, die das Volksbegehren direkt zur Ablehnung empfehlen wollte.

Der Gegenvorschlag sieht eine Revision des Wasserbaugesetzes vor. Gemäss diesem kommt der Kanton bereits bisher für Revitalisierungen von Gewässern auf. Neu sollen nun aber auch Ausdolungen zu den Revitalisierungen zählen, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.

Allerdings soll für Ausdolungen von Fliessgewässern, die nicht dem Kanton gehören, nach wie vor der Eigentümer zuständig bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen würde sich der Kanton dann bis zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Vorausgesetzt werden insbesondere eine fachgerechte und vom Kanton genehmigte Ausdolung sowie die Verfügbarkeit entsprechender Budgetmittel.

Die Naturschutzorganisation Pro Natura hatte die unformulierte Initiative «Bäche ans Licht» 2010 mit 2374 Unterschriften eingereicht. Das Begehren strebt über eine Korrektur des Wasserbaugesetzes eine aktivere Rolle des Kantons bei Ausdolungen an.

Die Regierung hatte zuerst eingewendet, dafür gebe es schon eine Grundlage, allerdings müsse der Landrat im Einzelfall die Mittel bewilligen. Die Umweltschutz- und Energiekommission des Landrats wollte jedoch den Initianten mit einem Gegenvorschlag entgegenkommen und ihnen so den Rückzug des Begehrens ermöglichen, was der Rat 2012 guthiess.

Nächster Artikel