Gegner des Familienartikels befürchten hohe Kosten

Der Verfassungsartikel zur Familienpolitik, über den am 3. März abgestimmt wird, bringt aus Sicht der Gegner wenig, verursacht aber hohe Kosten. Zudem befürchten die Gegner aus dem bürgerlichen Lager, dass der Staat sich zu sehr in die Kinderbetreuung einmischt.

Gegner des Familienartikels bei der Medienkonferenz in Bern (Bild: sda)

Der Verfassungsartikel zur Familienpolitik, über den am 3. März abgestimmt wird, bringt aus Sicht der Gegner wenig, verursacht aber hohe Kosten. Zudem befürchten die Gegner aus dem bürgerlichen Lager, dass der Staat sich zu sehr in die Kinderbetreuung einmischt.

Bei der Familienpolitik gebe es keine Lücke in der Gesetzgebung wie die Befürworter des Familienartikels behaupteten, hielten Vertreter der SVP, der FDP sowie des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv) vor den Medien in Bern fest. Familien profitierten schon heute von zahlreichen Unterstützungsmassnahmen.

Aus Sicht der Gegner würde der Artikel dazu führen, dass ein funktionierendes und auf lokale Begebenheiten angepasstes System durch Strukturen ersetzt werden müsste, die der Staat planwirtschaftlich diktiert. Das könnte zwischen 4 und 12 Milliarden Franken kosten, schätzen sie.

„Staatskinder?“ als Slogan

Die Gegner steigen mit dem emotional aufgeladenen Begriff „Staatskinder“ in den Abstimmungskampf. Schon heute greife der Staat in die Organisation der Familie ein. Der Artikel ermögliche es dem Staat auch noch, sich in den familiären Alltag einzumischen.

Der vorgeschlagene Artikel hat zum Zweck, Familie und Erwerbsarbeit sowie Ausbildung besser in Einklang zu bringen. Bund und Kantone sollen Massnahmen mit diesem Ziel fördern. Konkret sollen sie beispielsweise dazu beitragen, dass genügend Krippenplätze, Kinderhorte oder Mittagstische zur Verfügung stehen.

Nur wenn die Kantone zu wenig unternehmen, könnte der Bund eingreifen. Der neue Artikel begründet laut Bundesrat und Parlament kein direktes finanzielles Engagement des Bundes. Die Kosten lassen sich laut Bundesrat erst beziffern, wenn das Parlament ein Ausführungsgesetz verabschiedet hat.

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