Die Finanzdirektoren sollen auf ihre Ja-Parole zur Volksinitiative der CVP für die Abschaffung der Heiratsstrafe zurückkommen. Das fordert das überparteiliche Bündnis gegen die Initiative, über die am 28. Februar abgestimmt wird, in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Eine relative Mehrheit der Finanzdirektoren der Kantone stelle sich heute gegen die Initiative der CVP, begründete das überparteiliche Gegenkomitee seine Forderung. Vor zwei Jahren war das noch anders: Anfang 2014 – vor der Beratung im Parlament- unterstützte die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) das Begehren grossmehrheitlich.
Das Komitee verwies auf Medienberichte und eine Umfrage der Zeitung «Blick». Diese zeige, dass elf Finanzdirektoren die Initiative ablehnten und acht sie befürworteten. Fünf weitere hätten sich explizit nicht äussern wollen und zwei hätten nicht geantwortet. In den Augen des Komitees muss die FDK die Parole neu fassen oder «im Minimum» zurückziehen.
Die FDK nehme die Forderung zur Kenntnis, sagte der stellvertretende Sekretär Peter Mischler der Nachrichtenagentur sda. Bisher sei kein Antrag eingegangen, auf die Abstimmungsempfehlung zurückzukommen. Die Ja-Parole gelte nach wie vor. Die FDK werde sich allerdings in die Diskussion über die Initiative nicht mehr aktiv einbringen.
Die Finanzdirektoren begründeten ihr Ja Anfang 2014 mit dem Entscheid des Bundesgerichts von 1984, wonach Ehepaare im Verhältnis zu Alleinstehenden entlastet werden müssten und im Verhältnis zu Konkubinatspaaren nicht stärker belastet werden dürften. Die Kantone hätten ihre Hausaufgaben inzwischen gemacht. Nur beim Bund bestehe noch eine Lücke.