Gelähmter Brite stirbt nach vergeblichem Kampf um Sterbehilfe

Der am ganzen Körper gelähmte Brite Tony Nicklinson, der vergeblich für Sterbehilfe gekämpft hatte, ist tot. Nicklinson sei am Mittwochmorgen im Alter von 58 Jahren „friedlich eines natürlichen Todes“ gestorben.

Tony Nicklinson auf einem Familienfoto vom Januar 2012 (Archiv) (Bild: sda)

Der am ganzen Körper gelähmte Brite Tony Nicklinson, der vergeblich für Sterbehilfe gekämpft hatte, ist tot. Nicklinson sei am Mittwochmorgen im Alter von 58 Jahren „friedlich eines natürlichen Todes“ gestorben.

Dies gab eine seiner Töchter in einer Twitter-Mitteilung bekannt. Erst vor rund einer Woche hatte der Oberste Gerichtshof in London Nicklinsons Antrag auf medizinische Sterbehilfe abgewiesen.

Seine Anwaltskanzlei Bindmans LLP erklärte am Mittwoch, Nicklinson habe vergeblich dafür gekämpft, sein Leben „voller Qual“ beenden zu dürfen.

Nicklinson litt seit einem Hirnschlag im Jahr 2005 am Locked-In-Syndrom („Eingeschlossensein“-Syndrom). Er war bei vollem Bewusstsein, konnte sich aber nicht bewegen und nicht sprechen, weshalb er komplett von der Hilfe seiner Mitmenschen abhängig war.

Mit seiner Umwelt konnte er nur über einen Computer kommunizieren, den er durch Augenbewegungen per Lidschlag bediente. Sein Leben beschrieb er als „unwürdig und unerträglich“. Er sei „lebendig in einem Albtraum gefangen“.

Beihilfe zum Selbstmord oder Mord

In einer Erklärung dankte die Familie des Verstorbenen ihren Unterstützern und bat um die Achtung ihrer Privatsphäre. Die Polizei in der Grafschaft Wiltshire ging nicht davon aus, dass Nicklinson durch Fremdeinwirkung starb. Von der Polizei hiess es am Mittwoch, der Tod Nicklinsons werde nicht untersucht

Sterbehilfe ist in Grossbritannien grundsätzlich verboten, eine Expertenkommission empfahl aber im Januar eine Lockerung der Gesetzgebung.

Die Londoner Richter hatten in ihrem Urteil vom 16. August erklärt, trotz der tragischen Lage des 58-Jährigen könne die Justiz die Gesetzeslage nicht missachten, nach der jede „vorsätzliche Sterbehilfe ein Mord“ sei. Nicklinson hatte Berufung gegen das Urteil angekündigt.

Anders als bei anderen Fällen ging es bei Nicklinson juristisch gesehen nicht ausschliesslich um Beihilfe zum Selbstmord. Der 58-Jährige wäre wegen seiner Lähmungen nicht fähig gewesen, beispielsweise selber tödliche Medikamente zu nehmen. Hätte jemand sie ihm eingeflösst, hätte diese Person sich des Mordes schuldig machen können.

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