Das Kantonsgericht St. Gallen hat den Schuldspruch gegen einen Toggenburger Hanfbauern mehrheitlich bestätigt. Der 47-jährige Schweizer hatte Industriehanf mit einem illegalen THC-Gehalt angebaut. Dieser Hanf wird vernichtet.
Der Bauer forderte am Montag vor Gericht einen Freispruch, die Verwertung der beschlagnahmten Hanfpflanzen und eine Entschädigung von 5200 Franken für den inzwischen verdorbenen Hanf. Der Bauer belieferte hauptsächlich die Getränkeherstellerin Thurella, die die Blüten für Eistee verwendete.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, auf seinem Betrieb Hanfpflanzen abgebaut zu haben, deren Blüten einen THC-Gehalt von über einem 1,0 Prozent aufwiesen. Solcher Hanf gilt seit 2011 als Droge. Ausserdem habe er Hanfkissen aufbewahrt, deren Inhalt einen THC-Gehalt von 2,2 Prozent hatte.
Das Kreisgericht Toggenburg verurteilte ihn im Dezember 2014 wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen.
Das Kantonsgericht schütze am Montag das Strafmass und die Sicherungseinziehung, wie es im Dispositiv vom heisst. Der im Oktober 2012 beschlagnahmte Hanf wird vernichtet. Für jenen Industriehanf, der einen THC-Gehalt von unter 1,0 Prozent aufwies, wird der Bauer mit 1578 Franken entschädigt. Die Gerichts- und Verfahrenskosten muss er zu drei Vierteln tragen.
Keine berauschende Wirkung
Der 47-Jährige führt den elterlichen Hof seit 25 Jahren, seit 10 Jahren baut er als Nischenprodukt Industriehanf an. Seit 2005 kämpft der Bauer gegen die Behörden. «Ich baue keinen Drogenhanf an», sagte er vor Gericht. Sein Industriehanf könne vielseitig verwendet werden, zum Beispiel für Sirup oder Hanfkissen.
Auch wenn man grosse Mengen von seinem Industriehanf rauche, habe er keine berauschende Wirkung, sagte der 47-Jährige. Der Beschuldigte zweifelte die Messmethoden der Polizei an: «Bei der ersten Probe sind nur zwei Pflanzen untersucht worden.» Es müssten aber mindesten 30 Pflanzen genommen werden, um eine aussagekräftige Analyse machen zu können.
Die Staatsanwaltschaft, welche an der Verhandlung vor Kantonsgericht nicht anwesend war, verlangt eine Abweisung der Berufung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.