Gut vier Wochen vor Beginn der Fussball-Weltmeisterschaft in Brasilien schlagen die Behörden Alarm. Zahlreiche Flughäfen werden nicht rechtzeitig zu Turnierbeginn fertig. Jetzt drohen den Fluggesellschaften hohe Geldstrafen.
Da vier Wochen vor Beginn der Fussball-WM in Brasilien zahlreiche Flughäfen noch immer nicht fertig sind, drohen den Fluggesellschaften nun hohe Geldstrafen. Mit den Bussen wollen die Behörden chaotische Zustände an den zum Teil noch unfertigen Flughäfen der Spielorte verhindern.
Brasilianische und internationale Airlines und die Betreiber von Privatflugzeugen müssen etwa bei Verspätungen bis zu 40’000 Dollar (35’500 Franken) Strafe zahlen, wie die Luftfahrtbehörde ANAC am Montag (Ortszeit) mitteilte.
Lizenzentzug möglich
Auch andere Verstösse gegen die Start- und Landerechte sollen künftig strikt geahndet werden, etwa wenn die Airlines einen vorher reservierten Slot nicht nutzen. Slots sind Zeitnischen, die einer Fluggesellschaft den Start oder die Landung ihrer Maschine zu einer bestimmten Uhrzeit an einem bestimmten Ort erlauben.
Brasilianische Piloten können bei Verstössen gegen die neuen Regeln für 180 Tage ihre Lizenz verlieren. Die Fluglinien riskieren sogar den Verlust aller Slots bis zum Ende der WM.
Wettlauf gegen die Zeit
An den 88 Flughäfen Brasiliens werden während der WM vom 12. Juni bis 13. Juli rund 600’000 ausländische Touristen und drei Millionen brasilianische Fans erwartet. Es wird damit gerechnet, dass mindestens fünf der zwölf WM-Städte die versprochenen Erweiterungen ihrer Flughäfen nicht termingerecht abschliessen werden.
Neben den Problemen bei der Modernisierung von Flughäfen und Strassen sind auch die Bauarbeiten an mehreren Stadien im Rückstand. Eine vom Weltfussballverband FIFA gesetzte Frist bis zum 31. Dezember 2013 zur Fertigstellung aller Stadien wurde in sechs der zwölf WM-Spielstätten nicht eingehalten.
Und auch jetzt sind vier Stadien noch nicht fertig. Unter ihnen ist die für vier Spiele vorgesehene Arena von Cuiabá, die nun am 18. Mai eingeweiht werden soll.