Geldwäschereiverfahren gegen Tessiner Goldraffinerie eingestellt

Die Tessiner Goldraffinerie Argor Heraeus muss sich nicht vor Gericht verantworten. Ihr waren Geldwäscherei und Beihilfe zu Kriegsverbrechen vorgeworfen worden. Die Bundesanwaltschaft hat ein entsprechendes Verfahren im März eingestellt, wie nun bekannt wurde.

Ehemalige Milizionäre schürfen im Jahr 2006 Gold in einer improvisierten Mine im Osten der Demokratischen Republik Kongo (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Tessiner Goldraffinerie Argor Heraeus muss sich nicht vor Gericht verantworten. Ihr waren Geldwäscherei und Beihilfe zu Kriegsverbrechen vorgeworfen worden. Die Bundesanwaltschaft hat ein entsprechendes Verfahren im März eingestellt, wie nun bekannt wurde.

Nichtregierungsorganisationen zeigten sich enttäuscht über den Entscheid. Argor Heraeus habe ihre eigenen Sorgfaltspflichten verletzt, teilte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Dienstag mit. Der Abbau von Gold sei oft mit Gewalt, Menschenrechtsverletzung oder grossen Umweltschäden verbunden.

Die Erklärung von Bern befürchtet, dass diese Straflosigkeit zu einer weiteren Vertuschung von problematischen Fällen führt. Sie fordert deshalb gemeinsam mit der GfbV die Raffinerien auf, die Namen ihrer Goldlieferanten offen zu legen. Nur so könnten diese belegen, dass sie schmutziges Gold mieden und die Menschenrechte einhielten.

Drei Tonnen Gold aus der DR Kongo

Die Nichtregierungsorganisation TRIAL (Track Impunity Always) hatte Ende Oktober 2013 Strafanzeige gegen Argor Heraeus eingereicht. Sie beschuldigte die Firma, von Juli 2004 bis Juni 2005 rund drei Tonnen geplündertes Gold eingeschmolzen und zu Feingold verarbeitet zu haben.

Daraufhin eröffnete die Bundesanwaltschaft (BA) im November 2013 ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Geldwäscherei und Kriegsverbrechen respektive Beihilfe zu Kriegsverbrechen. Sie durchsuchte den Sitz der Firma in Mendrisio TI und ordnete eine Telefonüberwachung an.

«Wissen können» reicht nicht aus

In ihrer Einstellungsverfügung kam die BA nun aber zum Schluss, dass Argor Heraeus zwar hätte «wissen können, dass das aus Uganda ausgelieferte Rohgold mit grösster Wahrscheinlichkeit im Ost-Kongo geplündert wurde». Dieses «wissen können» reiche aber nicht aus, um den Vorwurf der vorsätzlichen Beihilfe zu Kriegsverbrechen aufrecht zu erhalten.

Auch den Vorwurf der Geldwäscherei habe die BA nicht erhärten können, obwohl Argor Heraeus hätte «wissen können, dass Uganda selbst arm an Golderz ist und (…) kaum eigenes Gold exportierte», hiess es weiter.

Eine der grössten Raffinerien

Argor Heraeus ist eine der grossen Goldraffinerien in der Schweiz und nach eigenen Angaben einer der grössten Edelmetall-Verarbeiter weltweit. Die in Mendrisio ansässige Firma mit einer Verarbeitungskapazität von jährlich rund 400 Tonnen war von 1973 bis 1986 eine hundertprozentige Tochter der Schweizerischen Bankgesellschaft SBG.

Bereits 2006 hatten UNO-Experten Argor Heraeus vorgeworfen, in den illegalen Handel mit Gold aus dem Osten von Kongo-Kinshasa verwickelt zu sein und damit gegen UNO-Sanktionen verstossen zu haben. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wies den Vorwurf damals aber als «nicht haltbar» zurück.

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