Nach Affären bei anderen staatlichen Unternehmen und Diskussionen um Honorare von Regierungsmitgliedern haben die Industriellen Werke Basel (IWB) nach allfälligen Unregelmässigkeiten im eigenen Haus gesucht. Ein Ausschuss des Verwaltungsrats konnte jedoch keine Missstände feststellen.
Die IWB machten den Bericht des Verwaltungsratsausschusses Personal und Recht am Mittwoch publik. Der Ausschuss war aktiv geworden, nachdem wegen Verfehlungen die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) und die Basler Kantonalbank (BKB) ins Schussfeld der Kritik geraten waren. Zudem entzündeten sich fast gleichzeitig Debatten um Honorare und Sitzungsgelder von Kantonsregierungen.
Der Ausschuss konzentrierte sich bei den Abklärungen denn auch auf entsprechende Themen: die Handhabung von Überstunden, Spesen, Dienstfahrzeugen und Dienstwohnungen, die Anstellung von Familienangehörigen von Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitgliedern, Submissionen und die Mandatstätigkeit von Verwaltungsratsmitgliedern.
Überprüft wurde die Befolgung interner und externer Regelwerke, gesucht wurde nach Hinweisen auf allfällige Regelverstösse. Zudem seien Stichprobenkontrollen durchgeführt worden. Dabei habe der Ausschuss jedoch keine Missstände feststellen können, heisst es in einer Mitteilung der IWB.
Keine Mandate mehr seit 2012
Zu Mandaten von Verwaltungsratsmitgliedern hält zudem der Ausschussbericht fest, dass der Verwaltungsrat bereits im Dezember 2012 beschlossen habe, dass seine Mitglieder keine Mandate für die IWB ausüben dürften. Dies solle Interessenkollisionen und einer Einschränkung der Unabhängigkeit des Gremiums vorbeugen.
Zuvor habe es zwei solche Mandate gegeben, wobei eines die Vertretung der IWB im Zusammenhang mit einem Tarifverfahren der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) beinhaltet habe. Für die letzten Jahre nennt der Bericht zudem drei Dienstleistungsaufträge an Firmen oder Organisationen, in welchen Verwaltungsratsmitglieder tätig waren.
Im Übrigen halten die IWB fest, dass der Ausschuss die Abklärungen auf eigene Initiative angeordnet hatte – noch vor Medienanfragen und der von der baselstädtischen Finanzkontrolle bekanntgegebenen Ausdehnung ihrer Überprüfungen von der BVB auf weitere Betriebe. Die ausserordentliche Compliance Review habe indes keinen Anspruch auf Vollständigkeit und solle die ordentliche Kontrolltätigkeit des Verwaltungsrats nicht ersetzen.