Der Baselbieter Landrat hat Kompensationszahlungen für Unterhaltskosten und Mieten bei den Sekundarschulbauten abgesegnet: Die Gemeinden zahlen dem Kanton künftig jährlich 7,55 Mio. Franken; für 2011 und 2012 fliesst ein Ausgleich von 6,3 Mio. Franken zurück.
Dem grünen Licht in zweiter Lesung vom Donnerstag war eine lange Kontroverse vorausgegangen. Die Regierung hatte erst 13,4 Mio. Franken pro Jahr ab 2012 verlangt, was die Gemeinden jedoch als zu hoch ablehnten. Ein Verhandlungsmarathon sowie neue Rechtsgrundlagen und Schülerzahlen führten dann zu einer Reduktion auf 7,55 Millionen.
Die Vorlage – ein Passus im Finanzhaushaltsgesetz – war im Parlament damit nicht mehr umstritten. Der Landrat hatte schon in der ersten Lesung nichts mehr geändert, und dabei blieb es auch in der zweiten. Die Vorlage wurde mit 79 gegen eine Stimme so deutlich beschlossen, dass ohne Referendum keine Volksabstimmung nötig ist.
Weiter hat der Landrat am Donnerstag auch das Sozialhilfegesetz in zweiter Lesung diskussionslos teilrevidiert: Gestrichen wird die Verwandtenunterstützungspflicht, die in der Praxis kaum mehr eine Bedeutung hat und bei der der Aufwand den Nutzen bei weitem überwiegt.