Gemeinde Suhr bewilligt Übergangslösung für Kunsteisbahn Aarau

Die Gemeinderat Suhr hat mit einer Übergangslösung der Kunsteisbahn Aarau (Keba) erweiterte Betriebszeiten bewilligt. Gehen gegen diesen Beschluss keine Einsprachen ein, darf die Eishalle in der nächsten Saison an normalen Tagen bis 22 Uhr benutzt werden.

Die Gemeinderat Suhr hat mit einer Übergangslösung der Kunsteisbahn Aarau (Keba) erweiterte Betriebszeiten bewilligt. Gehen gegen diesen Beschluss keine Einsprachen ein, darf die Eishalle in der nächsten Saison an normalen Tagen bis 22 Uhr benutzt werden.

Die für 20 Millionen Franken sanierte Keba muss seit Februar jeweils bereits um 16.30 Uhr schliessen. Dies, weil im ursprünglichen Baugesuch die falschen Betriebszeiten beantragt worden waren und gegen ein nachträgliches Gesuch mit korrigierten Zeiten zahlreiche Einsprachen erhoben wurden.

Nach mehreren Verhandlungen mit Anwohnern und Einwendern habe der Gemeinderat nun als Übergangslösung neue Betriebszeiten für die Keba bewilligt, teilte die Gemeinde am Montag mit. Die Bauherrschaft werde verpflichtet, innert neun Monaten ein neues Baugesuch mit den definitiven Betriebszeiten und ein aktualisiertes Lärmgutachten einzureichen.

Detaillierte Regeln

Der Gemeinderat listet in der Übergangsbewilligung detailliert auf, wer wann und unter welchen Bedingungen die auf Suhrer Boden gelegene Keba nutzten darf. Von Montag bis Sonntag darf die Halle bis 22 Uhr für Trainings offen bleiben. Wenn Spiele stattfinden, müssen diese spätestens um 20 Uhr beginnen, dürfen aber zu Ende gespielt werden.

Eishockey ist auf dem Aussenfeld nur Kindern von 4 bis 10 Jahren von Dienstag bis Samstag bis 21 Uhr erlaubt. Das Trommeln während den Spielen ist untersagt, und für das öffentliche Eislaufen auf dem Aussenfeld darf keine Musik abgespielt werden.

Strengere Regeln gelten auch für die angrenzenden Fussballfelder des FC Aarau. So ist genau festgelegt, wann die Rasenpflege und die Bewässerung der Trainingsfelder zu erfolgen haben und wann auf den Feldern trainiert werden darf.

Die Entscheide des Suhrer Gemeinderates sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Übergangslösungen kann noch Beschwerde erhoben werden.

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