Gemeinden müssen auf neues Rechnungsmodell umschwenken

Die Aargauer Gemeinden sollen gemeinsam mit dem Kanton per 2014 das sogenannte harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) einführen. Diesen Grundsatzentscheid hat der Grosse Rat am Dienstag mit 106 zu 14 Stimmen gefällt. Das HRM2 schafft mehr Transparenz bei den Finanzen.

Die Aargauer Gemeinden sollen gemeinsam mit dem Kanton per 2014 das sogenannte harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) einführen. Diesen Grundsatzentscheid hat der Grosse Rat am Dienstag mit 106 zu 14 Stimmen gefällt. Das HRM2 schafft mehr Transparenz bei den Finanzen.

Das System soll die Transparenz und Vergleichbarkeit der Rechnungen und Budgets erhöhen. So wird die Vermögens- und Schuldenlage einheitlich dargestellt. Die Aufwände und Erträge werden logisch und volkswirtschaftlich gegliedert.

Die vom Regierungsrat beantragte Umstellung auf das neue Rechnungsmodell stiess im Parlament auf grosse Unterstützung. Das Modell erlaube, dass auch Normalverbraucher das Budget oder die Jahresrechnung einer Gemeinde verstehen könnten, hiess es. Für die Gemeinden ergebe sich jedoch Mehrarbeit.

Das geltende Recht weist verschiedene Mängel auf, wie es in der Botschaft des Regierungsrates heisst. Es genüge den heutigen Anforderungen an ein zeitgemässes und modernes Rechnungsmodell auf der Basis der doppelten Buchhaltung nicht mehr.

Auch der Kanton steigt um

Auch der Kanton Aargau will per 2014 als einer der letzten Kantone das sogenannte harmonisierte Rechnungslegungsmodell übernehmen. Damit werden die Budgets und Staatsrechnungen des Aargaus mit den anderen Kantonen und Gemeinden vergleichbar. Das Modell HRM2 basiert auf einer Empfehlung der Finanzdirektorenkonferenz (FDK).

Eine Besonderheit des Modells ist die direkte Abschreibung von Investitionen zum Zeitpunkt ihrer Tätigung. Bei grossen Investitionen, deren Nutzen über mehrere Jahre besteht, werden nach dem geltenden System die Kosten nur einem Rechnungsjahr belastet.

Künftig sollen die Investitionen über die gesamte Nutzungsdauer verteilt werden. Errichtet der Kanton oder eine Gemeinde zum Beispiel ein Verwaltungsgebäude für 10 Millionen Franken, so soll die Investition über die Dauer von 40 Jahren abgeschrieben werden, also pro Jahr um 250’000 Franken.

Nächster Artikel