Die Gemeinden, die mit einer Initiative eine Entlastung im kantonalen Finanzausgleich verlangt hatten, ziehen ihr Begehren zurück. Der Schritt erfolge, nachdem der Landrat Ende September eine Gesetzesrevision im Sinne der Initiativgemeinden beschlossen habe, teilte der Gemeinderat von Reinach am Dienstag mit.
Die Initiative war 2011 von zehn Gebergemeinden eingereicht worden. Sie verlangten die Einführung eines maximalen Abschöpfungssatzes und die Streichung der Zusatzbeiträge für finanzschwache Gemeinden. Damit reagierten sie auf unerwartet hohe Beiträge, die sie 2010 bei der erstmaligen Anwendung des damals neugestalteten Finanzausgleichs zu zahlen hatten.
Die vom Landrat nun verabschiedete Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes war von der Regierung als Gegenvorschlag zur Initiative erstellt worden. Sie entlaste die finanzstarken Gemeinden und sei ein tragbarer Kompromiss auch für die Empfängergemeinden, heisst es im Communiqué des Reinacher Gemeinderats.
Das Kantonsparlament hat den Gegenvorschlag mit 82 zu 4 Stimmen beschlossen. Da es damit das nötige Vier-Fünftel-Mehr übertraf, entfällt die bei Gesetzesänderungen sonst obligatorische Volksabstimmung. Die finanzielle Entlastung der Gebergemeinden könne mit dem Rückzug so schon 2016 erfolgen, hält der Gemeinderat fest.