Gemeindeparlament von Olten SO soll verkleinert werden

Das Parlament der Stadt Olten SO soll von 50 auf 40 Mitglieder verkleinert werden. Das schlägt eine Spezialkommission des Parlaments vor. Der Stadtrat (Exekutive) sollen sich weiterhin aus fünf Mitgliedern mitsamt eines Präsidenten zusammensetzen.

Das Parlament der Stadt Olten SO soll von 50 auf 40 Mitglieder verkleinert werden. Das schlägt eine Spezialkommission des Parlaments vor. Der Stadtrat (Exekutive) sollen sich weiterhin aus fünf Mitgliedern mitsamt eines Präsidenten zusammensetzen.

Im Gemeindeparlament könnten trotz der Verkleinerung auch künftig kleinere politische Gruppierungen vertreten sein, teilte die Stadtkanzlei am Mittwoch mit. Das zeigten die Erfahrungen von mit Olten vergleichbaren Städten. Eine kleineres Parlament sei effizienter, und die einzelnen Mitglieder müssten verbindlicher arbeiten.

Die Spezialkommission will, dass Olten am fünfköpfigen Stadtrat festhält. Das Stadtpräsidium soll wie bisher ein Vollamt sein. Die vier Stadtratsmitglieder sollen im Teilamt arbeiten.

Auf diese Weise sei gewährleistet, dass auch kleinere politische Gruppierungen oder unabhängige Kandidierende eine Wahlchance hätten. Eine Stadtregierung mit nur drei Mitglieder sei aus praktischen Gründen kaum realistisch.

Bei nur einer Absenz wäre die Exekutive nicht entscheidungsfähig, wie die Spezialkommission erläutert. Das Gemeindegesetz des Kantons verlangt, dass mindestens drei Exekutivmitglieder bei Sitzungen anwesend sein müssen.

Zweiter Anlauf

Im September war das Gemeindeparlament auf eine erste Vorlage zur Totalrevision der Gemeindeordnung nicht eingetreten. Daher legte die Spezialkommission nun fünf Teilrevisionen auf den Tisch.

Sie schlägt auch vor, neben der Geschäftsprüfungskommission neu eine Finanzkommission ins Leben zu rufen. Bei den ausserparlamentarischen Kommissionen möchte sie den Stimmberechtigten eine Variantenabstimmung zwischen zwei oder sieben Kommissionen ermöglichen.

Wenn im zweiten Anlauf alles rund läuft, soll die revidierte Gemeindeordnung auf Beginn der neuen Amtsperiode von Regierung und Parlament am 1. August 2017 in Kraft treten.

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