Gemeindepräsident in Frankreich verweigert Beerdigung von Roma-Baby

Ein rechtsgerichteter Gemeindepräsident in Frankreich hat einem nach Weihnachten verstorbenen Roma-Baby die Beerdigung in seiner Gemeinde verweigert. Der Gemeindepräsident von Champlan am Rand von Paris, Christian Leclerc, habe die Anfrage ohne Begründung abgelehnt.

Roma-Siedlung an einer Strasse nahe Paris (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein rechtsgerichteter Gemeindepräsident in Frankreich hat einem nach Weihnachten verstorbenen Roma-Baby die Beerdigung in seiner Gemeinde verweigert. Der Gemeindepräsident von Champlan am Rand von Paris, Christian Leclerc, habe die Anfrage ohne Begründung abgelehnt.

Der Gemeindepräsident müsse sich nicht erklären, doch sei die Verweigerung einer Beerdigung «sehr selten», sagte der Bestatter Julien Guenzi am Samstag der Nachrichtenagentur AFP. Ein örtlicher Verein zur Unterstützung der Roma warf Leclerc «Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Stigmatisierung» vor.

Das am 14. Oktober geborene Mädchen Maria Francesca war in der Nacht zum 26. Dezember am plötzlichen Kindstod gestorben, wie der Präsident des Vereins, Loic Gandais, mitteilte. Demnach starb das Kleinkind in einem Spital der an Champlan angrenzenden Gemeinde Corbeil-Essonnes.

Die Familie stellte daraufhin in Champlan, wo sie mit anderen Roma in einem Camp wohnte, den Antrag, ihr Kind dort begraben zu dürfen. Angesichts der Weigerung des Gemeindepräsidenten bot die nahe gelegene Gemeinde Wissous der Familie schliesslich an, das Baby dort zu begraben.

Noch mehr Schmerz verhindern

«Einfach aus Menschlichkeit konnte die Situation so nicht bleiben», sagte der Gemeindepräsident von Wissous, Richard Trinquier. «Es gibt keinen Grund, einer Mutter, die neun Monate ein Kind getragen hat und es nach zweieinhalb Monaten verliert, weiteren Schmerz zu bereiten.»

In Frankreich können Menschen an ihrem Wohnort, an ihrem Sterbeort oder in einer Gemeinde begraben werden, wo die Familie eine Begräbnisstätte hat. In jedem Fall müssen die Angehörigen beim jeweiligen Gemeindepräsidenten um Erlaubnis bitten.

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