Die Gemeindepräsidentin von Egerkingen SO ist zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden, weil sie letzten Sommer an der Gemeindeversammlung die Namen von sechs Steuerschuldnern genannt hatte. Das gab die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn am Montag bekannt.
Die Gemeindepräsidentin von Egerkingen SO ist zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden, weil sie letzten Sommer an der Gemeindeversammlung die Namen von sechs Steuerschuldnern genannt hatte. Das gab die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn am Montag bekannt.
Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass die Bekanntgabe der Namen der sechs Steuerschuldner gegen deren Persönlichkeitsrechte und Datenschutzbestimmungen verstiess. Die Egerkinger Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi (FDP) sowie drei weitere Gemeinderatsmitglieder wurden wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Den Beschuldigten könne jedoch keine Nötigungsabsicht nachgewiesen werden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Verfahren wegen mehrfacher Nötigung und Versuchs dazu wurde gegen sämtliche Beschuldigte eingestellt.
Mit öffentlichem Interesse begründet
Die nun verurteilten Gemeinderatsmitglieder hatten sich vorgängig an der Gemeinderatssitzung für die Veröffentlichung der Namen ausgesprochen. Die übrigen drei Gemeinderatsmitglieder, die sich gegen die Veröffentlichung ausgesprochen oder sich enthalten hatten, hätten sich nicht strafbar gemacht, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Verfahren gegen sie wurde eingestellt.
An der Gemeindeversammlung im letzten Juni hatte Gemeindepräsidentin Bartholdi die Namen von sechs Personen vorgelesen, die ihre Steuern seit längerer Zeit nicht bezahlt hatten. Die Gemeinde hatte den Steuerpranger mit dem «öffentlichen Interesse» begründet. Die Schuldner würden «mit ihrem Verhalten, das in stossender Weise dem Gerechtigkeitsgedanken zuwiderläuft, das gesamte Gemeinwesen unterhöhlen».