Gemeinderat Menziken blitzt mit Verfügung gegen Asylunterkunft ab

Für die Nutzung des ehemaligen Restaurants «Sternen» in Menziken AG als kantonale Asylunterkunft ist keine Umnutzungsbewilligung notwendig. Das hat das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt entschieden. Es hob eine Verfügung der Gemeinde gegen den Kantonalen Sozialdienst (KSD) auf.

Für die Nutzung des ehemaligen Restaurants «Sternen» in Menziken AG als kantonale Asylunterkunft ist keine Umnutzungsbewilligung notwendig. Das hat das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt entschieden. Es hob eine Verfügung der Gemeinde gegen den Kantonalen Sozialdienst (KSD) auf.

Der Gemeinderat hatte verfügt, dass vor der Einquartierung von Asylsuchenden im Rahmen des Baubewilligungsverfahren ein Umnutzungsgesuch eingereicht werden müsse. Gegen diese Verfügung reichte der KSD Anfang Juli Beschwerde ein.

Wie der Gemeinderat am Donnerstag mitteilte, wies das Departement Bau, Verkehr und Umwelt das Begehren von Menziken nun ab und hiess die Anträge des Kantonalen Sozialdienstes gut. Ob der Gemeinderat den Rechtsstreit mit einer Beschwerde an das kantonale Verwaltungsgericht weiterziehen wird, ist derzeit offen.

Anfang Juli waren die ersten Asylsuchenden ins ehemalige Restaurant «Sternen» eingezogen. Der KSD hat das Gebäude für die Dauer von fünf Jahren von einer Privatperson gemietet.

In den Räumen werden zunächst 60 Asylsuchende leben. Nach Umbauarbeiten im «Sternen»-Saal sollen weitere Asylsuchende einziehen. Für den Kanton ist klar, dass für die Umbauten im Saal ein Baugesuch notwendig ist.

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