Der wegen finanziellen Unregelmässigkeiten angeklagte Walter Dubler (parteilos) soll bis zum Abschluss des Verfahrens von seinem Amt als Gemeindeammann von Wohlen AG suspendiert werden. Dies beantragt der Gemeinderat Wohlen bei der Aargauer Regierung.
Der Gemeinderat bedaure es, bei der Aargauer Regierung um eine Suspendierung von Walter Dubler ersuchen zu müssen, teilte die Gemeindeexekutive am Freitag mit. Aufgrund der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft werde dieser Schritt jedoch als unumgänglich erachtet.
Nur so könne das ordnungsgemässe und glaubwürdige Funktionieren der Gemeinde und seiner Organe sowie der Verwaltung sichergestellt werden. Die erhobenen Anklagepunkte wiegten schwer. Bis zum einem Urteil gelte die Unschuldsvermutung, schreibt der Gemeinderat weiter.
Dubler war am Donnerstag in seiner Funktion als Gemeindeammann von Wohlen von der Aargauer Staatsanwaltschaft wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft fordert für beide Delikte eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen und eine Busse in Höhe von 5000 Franken.
Dubler wird vorgeworfen, sich von 2014 bis Mitte 2015 unrechtmässig zu hohe Pensionskassenbeiträge ausbezahlt zu haben. Er soll Mitarbeiter der Wohler Finanzverwaltung angewiesen haben, 4125 Franken aus der Gemeindekasse in seine Pensionskasse einzubezahlen.
Walter Dubler wird zudem zur Last gelegt, Sitzungsgelder in Höhe von 2840 Franken der Gemeinde verschwiegen zu haben. Dieses Geld hatte Dubler als Vertreter seiner Gemeinde im Regionalplanungsverband Unteres Bünztal erhalten.
Das Bezirksgericht Bremgarten wird sich mit dem Fall befassen müssen. Ein Verhandlungsdatum ist noch nicht angesetzt. Die Affäre war ins Rollen geraten, als ein SVP-Einwohnerrat die Finanzabrechnung 2014 genauer unter die Lupe genommen hatte.