Die Gemeindeversammlung soll im Kanton Aargau weiterhin über Einbürgerungsgesuche entscheiden. An diesem Grundsatz hält der Regierungsrat ohne Begeisterung fest. Der Vorschlag, die Kompetenz an den Gemeinderat zu verschieben, war bei Parteien auf Opposition gestossen.
„Es wäre der sachlich richtige Weg, den Entscheid dem Gemeinderat zuzuweisen“, sagte Regierungsrat Urs Hofmann (SP) am Donnerstag vor den Medien in Aarau. Die Gemeindeversammlung oder der Einwohnerrat (Stadtparlament) seien schlechter geeignet, über die Gesuche zu entscheiden.
Es sei jedoch falsch, die wichtige Revision des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht an der „untergeordneten Zuständigkeitsfrage“ scheitern zu lassen, hielt der Vorsteher des Departementes Volkswirtschaft und Inneres fest.
Anfang Jahr hatte Hofmann vorgeschlagen, dass neu der Gemeinderat anstatt die Gemeindeversammlung das Bürgerrecht vergeben soll. Die bürgerlichen Parteien lehnten dies ab. Die CVP lancierte sogar eine Volksinitiative, um die Verschiebung der Kompetenz zu verhindern.
Trotz des Rückziehers will der Regierungsrat den Gemeinden und Städten die Möglichkeit geben, die Exekutive für zuständig zu erklären. Über die notwendige Änderung der Gemeindeordnung müsste das Volk entscheiden.
Die Gemeindeversammlung wird ein Gesuch nur mit einer Begründung wie „mangelnde Sprachkenntnisse“ zurückweisen können. Nach einem Entscheid des Bundesgerichtes von 2003 sind Einbürgerungen keine politischen Beschlüsse, sondern Verwaltungsakte.
Gleiche Spielregeln im Kanton
Mit dem neuen Gesetz, das 2014 in Kraft treten soll, will der Aargau eine kantonal einheitliche Regelung schaffen. „Die Einbürgerungen sollen fair, transparent, rechtsstaatlich korrekt und innert einer angemessenen Frist ablaufen“, sagte Regierungsrat Hofmann.
Ein Gesuchssteller soll am Schluss des Einbürgerungsgespräches eigenhändig eine Erklärung zur „Achtung der Werte der Verfassung“ unterzeichnen. Er soll zudem Basistests in Sprache und Wissen über die Schweiz machen müssen.