Konsumentenorganisationen begrüssen Vorschläge des Bundesrates, um den Konsumentenschutz im Internet und beim Telefonieren zu verbessern. Mehrheitlich ablehnend äussern sich in der Anhörung die Telekom-Anbieter Swisscom, Sunrise und Orange.
Damit Konsumentinnen und Konsumenten wissen, was sie für wie viel Geld bekommen, müssen Preise für im Internet bestellte Leistungen dort angezeigt werden, wo geklickt werden muss, um das Angebot anzunehmen. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) begrüsst diesen Vorschlag.
Klare Preisangabe für Anrufe bei Mehrwertdiensten
Weiter sollen Telekom-Anbieter für Anrufe bei Mehrwertdiensten über die angegebenen Preise hinaus keine Zusatzkosten mehr verrechnen dürfen. Ziel ist, dass Anrufe auf 0800er-Nummern tatsächlich kostenlos sind, ob nun von einem Handy oder vom Festnetz aus angerufen wird. Ebenso sollen Kunden den Preis des Anrufs auf Mehrwert-Nummern wie 090x, 084x oder 0878 vorab kennen.
Für Sunrise greift die vorgeschlagene Regelung für die Mehrwertdienste zu weit. Das Unternehmen gibt auch zu bedenken, dass ein erheblicher Teil der Kunden, die Mehrwertdienste konsumieren, nicht davon ausgehen würden, dass der Netzbetreiber den Dienst gratis erbringe. Häufig würden Mehrwertdienste von Dritten betrieben.
Für Orange würde eine solche Regelung einen staatlichen Eingriff in die Wirtschafts- und Eigentumsfreiheit darstellen, für den die genügende gesetzliche Grundlage fehle. Der Vorteil für die Kundschaft sei nur vordergründig, denn die wegfallenden Entgelte gehörten zum Geschäftsmodell der Fernmeldedienst-Anbieter.
Preisansagepflicht nicht verschärfen
Swisscom wendet gegen die Ausdehnung der mündlichen Preisansagepflicht ein, dass dies oft nicht konsumentenfreundlich sei. Sie verweist auf Anrufe bei Auskunftsdiensten, bei denen eine Preisansage eine schnelle Vermittlung unnötig verzögern würde.
Orange möchte es bei der geltenden Regelung bewenden lassen, wonach Preisansagen bei Mehrwertdiensten obligatorisch sind, die mehr als zwei Franken in der Minute kosten. Auch Sunrise findet, die geltenden Regeln genügten und verweist auf freiwillig getroffene, eigene Massnahmen zum Schutz der Kunden.
Die SKS und auch die Westschweizer Konsumentenorganisation FRC dagegen begrüssen die Vorschläge. Zu versteckten Gebühren für Anrufe auf Mehrwertdienst-Nummern gebe es eine grosse Anzahl Beschwerden, schreibt die SKS. Sie begrüsst auch die strengere Preisansagepflicht.
Zu wenig Schutz vor Werbeanrufen
Dem Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen tragen die Verordnungsänderungen in den Augen der Konsumentenschützer zu wenig Rechnung. Da Call Center zunehmend ins Ausland verlegt würden und VoiP (Voice over IP) eingesetzt werde, könnten Private und auch KMU-Betriebe ungewünschte Anrufe zunehmen schlecht abwehren.
Selbst der Sternchen-Eintrag im Telefonbuch bewirke nichts gegen diese Anrufe. Auch die Swisscom findet, dass Telekom-Anbieter solche Anrufe im Interesse der Kundschaft unterdrücken können sollten.
Schliesslich soll die Swisscom die Internet-Geschwindigkeit verdoppeln müssen. Sie ist einverstanden mit der Forderung, die Donwload-Rate von 1000 kbit/s und die Upload-Rate von 100 kbit/s auf 2000/200 kbit/s zu erhöhen. Verrechnen darf die Swisscom dafür wie bisher höchstens 55 Franken pro Monat plus Mehrwertsteuer.