Genfer Justiz lässt Abacha-Gelder in Luxemburg konfiszieren

Das Genfer Polizeigericht hat am Freitag die Konfiszierung von Vermögen der Familie des verstorbenen nigerianischen Diktators Sani Abacha in Luxemburg angeordnet. Es geht um insgesamt rund 350 Millionen Franken, die in Tarnfirmen angelegt wurden.

Der verstorbenen nigerianische Diktator Sani Abacha auf einem Bild von 1998 (Bild: sda)

Das Genfer Polizeigericht hat am Freitag die Konfiszierung von Vermögen der Familie des verstorbenen nigerianischen Diktators Sani Abacha in Luxemburg angeordnet. Es geht um insgesamt rund 350 Millionen Franken, die in Tarnfirmen angelegt wurden.

Wirksam wird die Konfiszierung allerdings erst, wenn das Gerichtsverfahren gegen den Diktatorensohn Abba Abacha zu einem Ende kommt. Der Sohn wurde von der Genfer Justiz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt – wegen Plünderung der Staatskasse Nigerias. Gegen dieses Urteil legte er Rekurs ein.

Das Genfer Polizeigericht kam auf Grund der ihr zur Verfügung stehenden Informationen zum Schluss, dass die Vermögenswerte in Luxemburg von Abba Abacha und dessen Bruder kontrolliert werden. Die beiden hatten nicht darlegen können, dass das Geld legalen Ursprungs ist.

Geld der Nationalbank von Nigeria

Auf den Konten in Luxemburg lagern Gelder, die der Nationalbank von Nigeria gehören. Während des Regimes von Sani Abacha von 1993 bis 1998 war dieses Institut vom Clan des Diktators geplündert worden. Gemäss Schätzungen soll er 2,2 Milliarden Dollar unterschlagen und ausser Landes gebracht haben.

Abgeschlossen wird die Rückgabe der Vermögen damit nicht sein, denn auch in anderen Staaten sollen sich noch Abacha-Gelder befinden. Das Dossier des Bundes dagegen ist geschlossen: Die Schweiz erstattete Nigeria insgesamt rund 700 Millionen Franken zurück.

Rekurs möglich

Das in Luxemburg konfiszierte Geld soll in einem ersten Schritt an die Genfer Staatskasse gehen. Von Genf kann Nigeria es mit einem Verfahren zurückfordern.

Die Genfer Justiz musste sich um die Abacha-Gelder in Luxemburg kümmern, weil Nigeria zum Zeitpunkt, als die Affäre ins Rollen kam, keine gesetzlichen Grundlagen für solche Fälle hatte. Die Anwälte von Abba Abacha kündigten an, gegen die Verfügung des Genfer Polizeigerichts Rekurs einlegen zu wollen.

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