Das Genfer Appellationsgericht hat die Strafe für ein Paar, das Ende 2007 in Genf eine schwangere Frau ermordet hatte, reduziert. Der 30-jährige Mann und die 32-jährige Frau wurden je zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt.
Die in der Westschweiz als „teuflisches Mörderpaar“ bekannten Beschuldigten waren von der Genfer Justiz wegen Mordes, strafbaren Schwangerschaftsabbruchs und Störung der Totenruhe zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Dieses Urteil wurde jedoch im November vom Bundesgericht aufgehoben, weil das Genfer Gericht die lebenslänglichen Freiheitsstrafen nur unzureichend begründet hatte. Der Fall wurde ans Appellationsgericht zurückgeschickt.
Der Mann hatte im November 2007 einen genauen Plan verfolgt: Er fuhr seine schwangere Geliebte auf einen menschenleeren Parkplatz. Nachdem die beiden Sex hatten, erwürgte er die 20-Jährige.
Mit Hilfe seiner Partnerin fuhr er die Leiche in einen Wald im Kanton Freiburg, wo sie die Leiche verbrannten. Das junge Opfer hatte eine Abtreibung abgelehnt.
Lebenslänglich nicht gerechtfertigt
Die Richter stellten bei der Urteilsverkündung fest, dass eine lebenslängliche Haft nicht gerechtfertigt sei. Sie berücksichtigten beim Urteil die schwierige Kindheit der Beschuldigten, ihre gute Entwicklung im Gefängnis sowie ihre Einsicht zur Tat.
Die Strafe habe ein menschlicheres Antlitz, gewisse Argumente wurden erhört, sagte einer der Verteidiger der Frau. Die Eltern eines heute siebenjährigen Sohnes können nach 13 Jahren in Haft erstmals ein Gesuch auf eine bedingte Haftentlassung stellen. Unter Berücksichtigung der bereits abgesessenen fünf Jahre Gefängnis ist ein Gesuch frühestens in acht Jahren möglich.