Die Genfer Justiz hat seit Oktober gegen straffällig gewordene Ausländer schon 20 Landesverweise verfügt, die auf dem neuen Ausländergesetz basieren. Dieses verschärft die Landesverweis-Kriterien mit der vom Volk angenommenen SVP-Ausschaffungsinitiative stark.
Keine einzige der von der ersten Instanz, dem Genfer Polizeigericht, verhängten Ausschaffungen wurde bislang vollzogen, wie Henri Della Casa, Sprecher der Genfer Justiz, am Freitag sagte. Er bestätigte damit Informationen der Zeitung «Tribune de Genève».
Die Landesverweise seien gegen Verurteilte ohne einen Bezug zur Schweiz verfügt worden. Einige der Betroffenen befänden sich seit ihrer Verurteilung in Ausschaffungshaft.
Unbefristete Haft
Wann sie ausgeschafft werden, konnte der Sprecher nicht sagen. Das Problem: Sie stammen aus Ländern wie Marokko, mit denen die Schweiz keine Rückübernahmeabkommen hat, oder wie Algerien, bei denen es trotz Abkommen mit den Rückschaffungen hapert, da die Beschaffung der Dokumente ein Hin und Her ist. Damit ist offen, wie lange die Verurteilten in Ausschaffungshaft sitzen müssen.
Der Anwalt eines Algeriers, der wegen Diebstahls, versuchtem Diebstahl, Gefährdung des Lebens anderer sowie Gewalt oder Drohungen gegen Behördenmitgliedern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war, hatte bereits gegen die vom Gericht verfügte unbefristete Ausschaffungshaft seines Mandanten rekurriert. Er unterlag aber bei der Berufungskammer des Genfer Strafgerichts, die ein Untertauchen des Algeriers befürchtet.
«Die Unsicherheit über die persönliche Situation des Beschuldigten in der Schweiz (ohne Arbeit, ohne gültige Identitäts- oder Aufenthaltspapiere, ohne Obdach und ohne familiäre Bindungen) lässt darauf schliessen, dass ein gesteigertes Risiko besteht, dass der Beschuldigte in die Illegalität abtaucht und damit die Ausschaffung unterläuft», schreibt die Berufungskammer in ihrem Urteil.
Über das Urteil berichtete am Freitag die «Tribune de Genève». Dieses liegt der sda inzwischen ebenfalls vor. Anwalt Romain Canonica will es ans Bundesgericht weiterziehen. Nach Schweizer Recht ist es nicht zwingend, eine Person in Haft zu nehmen, die einen Landesverweis kassiert hat. Und wäre der Beschuldigte Schweizer, hätte nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung nicht ins Gefängnis müssen, da er Bewährung erhielt.
Seit Oktober in Kraft
Der Bundesrat hat das verschärfte Ausländergesetz auf den 1. Oktober 2016 in Kraft gesetzt, nachdem das Volk im Februar desselben Jahres die noch schärfere Durchsetzungsinitiative zur Ausschaffungsinitiative der SVP abgelehnt hatte. Die Ausschaffungsinitiative selbst hatte das Volk 2010 angenommen.
Seit Oktober müssen Richter bereits bei Straftaten wie Einbruch einen Landesverweis für Ausländerinnen und Ausländer verhängen. Bei Sozialhilfemissbrauch oder kleineren Drogendelikten können sie dies tun, selbst wenn der Delinquent in der Schweiz geboren wurde und seit Jahrzehnten in Land lebt.
Bei Secondos hat die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) aber empfohlen, eine besonders detaillierte Interessensabwägung durchzuführen. Wenn gewisse Bedingungen erfüllt seien, sei auf einen Landesverweis zu verzichten.
Wie das Gesetz im Detail umgesetzt wird, muss sich in der Praxis weisen. Das letzte Wort dürfte das Bundesgericht haben oder gar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.