Die Genfer Kinder müssen künftig auch am Mittwochmorgen wieder zur Schule. Die Änderung des Bildungsgesetzes wurde von den Stimmberechtigten mit 65 Prozent Ja gegen den Willen von Lehrern und Elternvereinen gutgeheissen. Etwas weniger deutlich sagten die Genfer Ja zur umstrittenen Verschärfung des Demonstrationsgesetzes.
Die Genfer Stimmberechtigten nahmen die Schulreform am Sonntag mit 79’917 Ja zu 43’070 Nein-Stimmen deutlich an. Die Vorlage war von der Gewerkschaft der Lehrer und von Eltern mit dem Referendum bekämpft worden. Befürwortet wurde sie dagegen von der Regierung und allen Parteien, mit Ausnahme des rechten Mouvement Citoyens Genevois (MCG) und der Linksaussenparteien SolidaritéS und PdA.
Mit der Annahme des Bildungsgesetzes geht an den Genfer Schulen eine schweizerische Exklusivität zu Ende. Die Genfer Primarschüler waren die einzigen, die am Mittwochmorgen schulfrei hatten.
Die Umstellung betrifft vor allem die 5.- bis 8.-Klässler. Weil die Anforderungen mit dem neuen Westschweizer Lehrplan gestiegen sind, wird ihr Stundenplan um vier Lektionen pro Woche aufgestockt. Der Genfer Bildungsdirektor Charles Beer hat im Vorfeld versprochen, parallel dazu 120 zusätzliche Lehrerstellen zu schaffen.
Demonstrationen: Bundesgericht soll entscheiden
Mit 66’149 Ja- zu 56’669 Nein-Stimmen befürworteten die Genferinnen und Genfer auch die umstrittene Verschärfung des Demonstrationsgesetzes. Mit 53,9 Prozent Ja-Stimmen war die Zustimmung zu dieser Vorlage allerdings weniger deutlich. Linke und Gewerkschaften hatten das Referendum ergriffen.
Das Kundgebungsgesetz wurde verschärft, nachdem es bei einer Anti-WTO-Demonstration im Jahr 2009 zu massiven Ausschreitungen und Sachschäden gekommen war. Künftig müssen die Veranstalter für einen sicheren Ablauf einer Demonstration besorgt sein. Sie können sonst mit bis zu 100’000 Franken gebüsst werden oder erhalten für eine gewisse Zeit keine Bewilligung mehr.
Das unterlegene Referendumskomitee zeigte sich am Sonntag enttäuscht über das Abstimmungsresultat und will das Inkrafttreten des Gesetzes nun mit einem Rekurs vor Bundesgericht verhindern. Die Gegner sehen die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt.
Die Stimmbeteiligung betrug 53,8 Prozent.