Die Genfer Polizisten sollen bald Bart tragen dürfen. Eine neue Weisung wird die jahrelange Pflicht ersetzen, «den Dienst frisch rasiert anzutreten, ohne Bart oder lange Koteletten».
Die neuen Vorschriften für die Genfer Polizeibeamten sind noch in Arbeit. Sie treten in Kraft, sobald sie von der Polizeichefin Monica Bonfanti genehmigt worden sind. Der Sprecher der Genfer Polizei, Silvain Guillaume-Gentil, bestätigte am Donnerstag einen Bericht der Zeitung «Tribune de Genève».
Die Zeitung berichtet vom Fall eines Polizisten, der bereit war, bis vor Gericht zu gehen, um mit Bart arbeiten zu dürfen. Als Antwort auf sein Gesuch, seine Gesichtsbehaarung spriessen zu lassen, erklärte sich Bonfanti bereit, die Frage im Rahmen der Reorganisation der Polizei zu prüfen.
Genf ist der letzte Kanton in der Schweiz, der es Polizisten untersagt, Bart und lange Koteletten zu tragen. Schnäuze waren von Fall zu Fall erlaubt. 2011 und 2014 traten die Genfer Polizisten in einen Rasurstreik, um gegen die veralteten Vorschriften zu protestieren.
Die neue Weisung zu Auftritt und Benehmen der Genfer Polizisten erlaubt zwar das Tragen eines Bartes oder Schnauzes, enthält aber dennoch Vorschriften, etwa was die Länge oder Dicke der Gesichtsbehaarung betrifft.
Historische Wurzeln
Das Bartverbot geht auf die französische Besetzung im Jahr 1789 zurück. Die Soldaten von Napoleon sollen mit auffälligen Schnäuzen geprotzt haben, was den Schweizern missfallen haben dürfte.
Das Genfer Kantonsparlament nahm 2014 eine Motion aus den Reihen des MCG an, welche die Genfer Regierung beauftragte, das Bartverbot abzuschaffen. In der Waadt wurde das Bartverbot Anfang 2012 aufgehoben.