Der Genfer Sicherheitsdirektor Pierre Maudet stellt sich hinter den Entscheid der Polizei, rund 30 Angestellten des Genfer Flughafens die Zutrittsberechtigung zum Rollfeld zu entziehen. Dieser Schritt sei gerechtfertigt. Grundlage ist der Verdacht auf Radikalisierung.
Die betroffenen Personen seien nicht alle entlassen worden, sagte der Staatsrat im Interview mit der Zeitung «Le Temps» vom Samstag. Einige hätten eine neue Aufgabe zugeteilt bekommen. Auch stünden nicht alle Fälle im Zusammenhang mit einer möglichen Radikalisierung.
Auf Weisung der Genfer Polizei war Ende 2015 am Flughafen Genf rund dreissig Angestellten der Zutrittsbadge für das Rollfeld entzogen. Die vorsorgliche Massnahme erfolgte, weil in der Vergangenheit möglicherweise radikalisierte Muslime am Flughafen tätig waren.
Im Fokus stehen zwei Franzosen. Die beiden Männer wurden von den französischen Behörden überwacht. Als sie in die Kategorie der radikal-islamischen Personen eingeteilt wurden, arbeiteten sie bereits nicht mehr am Flughafen. Dennoch leiteten die Genfer Behörden eine Überprüfung ein.
Provisorische Massnahme
Der Badge-Entzug sei eine «provisorische Massnahme», sagte Maudet weiter. Vor einem definitiven Entscheid würden die Personen angehört. Danach seien Rekurse auf Bundesebene möglich. Die Schweizer Polizei werde den Rechtsvertretern der betroffenen Angestellten ausserdem Zugang zu den polizeilichen Dossiers gewähren, so Maudet.
Ob die französische Polizei dasselbe tun werde, sei nicht gesagt. Am Freitag war der Genfer Sicherheitsdirektor mit Frankreichs Innenminister Bernard Cazeneuve zusammengetroffen.
Grundlage für den Entzug der Badges ist laut Maudet einerseits die Auswertung von Informationen des französischen Geheimdienstes, welche den Genfer Behörden nach den Anschlägen von Paris zugetragen wurden.
Andererseits stützte sich der Entscheid auf Listen, welche der Kanton Genf zusammengestellt hat. Die Dossiers würden derzeit «äusserst sorgfältig» in Genf geprüft. «Es war zwingend notwendig, die Wachsamkeit am Flughafen zu erhöhen», rechtfertigt der Sicherheitsdirektor die Massnahme.
Mitarbeiter der Gepäckabfertigung
Am vergangenen Dienstag hatte der Verband des Personals Öffentlicher Dienste (VPOD) verlangt, dass die Unschuldsvermutung respektiert und das Arbeitsrecht eingehalten werde.
Bei den Angestellten, denen die Zutrittsberechtigung entzogen wurde, soll es sich mehrheitlich um Männer um die Dreissig handeln, die aus islamischen Ländern stammen und in Frankreich wohnhaft sind. Die meisten waren in der Gepäckabfertigung tätig.