Genfer Streit um Sterbehilfe endet mit Suizid des Sterbewilligen

Noch vor einem Urteil des Zivilgerichtes zur Sterbehilfe in seinem Fall hat sich ein 82-jähriger Genfer das Leben genommen. Er sei einsam gestorben, bedauert die Sterbehilfe-Organisation Exit. Zwei Brüder des Rentners hatten die Sterbehilfe vor Gericht angefochten.

Ein 82-jähriger Genfer durfte nicht mit Hilfe einer Sterbehilfe-Organisation aus dem Leben scheiden. Jetzt brachte er sich selber um (Symbolbild). (Bild: sda)

Noch vor einem Urteil des Zivilgerichtes zur Sterbehilfe in seinem Fall hat sich ein 82-jähriger Genfer das Leben genommen. Er sei einsam gestorben, bedauert die Sterbehilfe-Organisation Exit. Zwei Brüder des Rentners hatten die Sterbehilfe vor Gericht angefochten.

Exit Westschweiz habe mit Trauer vom Suizid des Mannes erfahren, der nicht umgeben von jenen habe sterben dürfen, die er liebte, hiess es in einer Medienmitteilung der Vereinigung für humanes Sterben Exit vom Freitag.

Exit führte den Akt auch auf die Genfer Justiz zurück, die durch eine absichtlich verlangsamte Prozessführung den Mann davon abzubringen versucht habe. «Das trieb ihn dazu, seinem Leben in Einsamkeit ein Ende zu setzen», kritisierte Exit.

Der Fall hatte grosse Wellen geschlagen in der Westschweiz. Der 82-jährige hätte am 18. Oktober mit Hilfe der Sterbehilfe-Organisation aus dem Leben scheiden wollen. Zwei seiner Brüder brachten den Fall jedoch vor ein Genfer Gericht und gaben gegenüber zahlreichen Medien Auskunft.

Das Zivilgericht verhandelte den Fall am 24. Oktober. Der Anwalt der beiden Brüder führte aus, dass der Mann dem Lebensende nicht nah gewesen sei und Exit ihm deshalb keine Sterbehilfe leisten dürfe. Depressives Leiden dürfe nicht Grund für den Wunsch nach Sterbehilfe sein, fügte der Anwalt an.

Recht auf würdigen Tod

Der sterbewillige Witwer hatte in einem Brief von «unzumutbaren» psychischen und physischen Leiden gesprochen. Der Anwalt von Exit gewichtete vor Gericht das Recht zu Sterben höher als die Sorge seiner beiden Brüder.

Der Mandant habe das Recht, würdig zu sterben. Der 82-Jährige und seine Brüder hatten vor Gericht als Zeugen ausgesagt. Die Befragung fand angesichts des sensiblen Themas unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Gericht kündigte ein Urteil innerhalb von spätestens drei Monaten an. Bis zum Urteil war es Exit nicht erlaubt, dem 82-jährigen Sterbehilfe zu leisten.

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