Seit Montag muss sich ein Genfer Treuhänder am Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. Er soll zwischen 2005 und 2007 wider besseren Wissens verdächtige Zahlungen des britischen Rüstungskonzerns BAE nicht gemeldet haben.
Ihm wird deshalb vorgeworfen, das Bundesgesetz zur Geldwäschereibekämpfung verletzt zu haben. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 48-jährigen Treuhänder vor, die Meldestelle für Geldwäscherei nicht über Vermögenswerte des britischen Konzerns BAE in Kenntnis gesetzt zu haben.
Dabei hat es laut den Untersuchungen der Bundesanwaltschaft Anzeichen dafür gegeben, dass diese Gelder in einem kriminellen Zusammenhang überwiesen wurden.
Als Vermögensverwalter soll der Genfer eine Gesellschaft gegründet haben, die vom BAE-Konzern 15 Millionen Dollar erhielt. Der Angeklagte bestreitet, dass er zu diesem Zeitpunkt bereits hätte wissen müssen, dass er verpflichtet war, die Meldestelle für Geldwäscherei darüber zu informieren.
Der Treuhänder hatte in diesem Fall bereits Einspruch gegen eine Strafe des Eidgenössischen Finanzdepartements erhoben. Dieses hatte ihn im November 2013 im Zuge eines Verwaltungsurteils zu einer Geldstrafe von 30’000 Franken verurteilt.
Korruptionsverdacht war gegeben
Aus diesen Dokumenten geht hervor, dass der Angeklagte bereits über eine einfache Suchmaschinen- Recherche habe herausfinden können, dass internationale Anti-Korruptions-Ermittlungen gegen den BAE-Konzern angelaufen waren. Ein dringender Korruptionsverdacht sei spätestens seit einem Artikel der «Financial Times» aus dem Jahr 2005 gegeben gewesen.
Der Angeklagte hatte während der Untersuchungen zugegeben, den Artikel gelesen zu haben – das eröffnete Konto, auf dem die Gelder des BAE-Unternehmens lagen, hätte demnach gemeldet werden müssen.
Die Geldstrafe, welche das Eidgenössischen Finanzdepartement 2013 ausgesprochen hatte, wurde auf 30’000 Franken reduziert, da bereits sechs Jahre zwischen der Straftat des Treuhänders und der Verfahrenseröffnung lagen. Dem Treuhänder wurde ebenfalls strafmildernd angerechnet, dass er sich in der Zwischenzeit nichts habe zu Schulden kommen lassen.
Die Verteidigung sieht in diesen Punkten eine strafmildernde Wirkung für den laufenden Prozess, wie sie am Montag auf Nachfrage sagte. Ein Urteil wird in dem Prozess erst am 13. März gesprochen.