Die Zahl der Einbürgerungen könnte wegen der Revision des Bürgerrechtsgesetzes drastisch sinken. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) geht davon aus, dass jährlich rund 3500 Personen weniger eingebürgert würden.
Zwar soll ein Gesuch schon nach 8 und nicht erst nach 12 Jahren Aufenthalt in der Schweiz gestellt werden können. Das würde nach Angaben der EKM zu zusätzlichen 1500 Einbürgerungen führen. Auf der anderen Seite sollen aber nur noch Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) eingebürgert werden können, was 5000 Einbürgerungen weniger pro Jahr zur Folge hätte.
Sinkende Quote
Unter dem Strich ist gemäss EKM ein Minus von 3500 Einbürgerungen zu erwarten. 2011 waren rund 39’900 Personen eingebürgert worden, 6 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Nach Jahren mit steigender Einbürgerungsquote hatte der Rückgang 2007 eingesetzt. Dies ergab eine am Dienstag vorgestellte Studie, mit der die EKM die Einbürgerungszahlen der letzten knapp 20 Jahre analysieren liess.
Die Untersuchung kommt auch zum Schluss, dass die Einbürgerungsquote auf dem Land bei 1,3 Prozent liegt, in städtischen Gebieten jedoch bei 1,8 Prozent. Diese Feststellung und weitere Ergebnisse bestärken die EKM in ihrer Forderung nach einem Systemwechsel bei der Einbürgerung, wie Präsident Walter Leimgruber vor den Bundeshausmedien sagte.
Die Kommission fordert etwa, dass Einbürgerungsverfahren auf einer einzigen Stufe – und nicht von Bund, Kantonen und Gemeinden – behandelt werden. Zudem müssten die materiellen Kriterien für eine Einbürgerung vereinheitlicht und transparent gemacht werden. Schliesslich fordert die EKM die automatische Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer ab der zweiten Generation.
„Vitales Interesse“
Über die politischen Chancen ihrer Vorschläge macht sich die EKM keine Illusionen. Als vordringlich beurteilt sie jedoch transparente und einheitliche Einbürgerungskriterien sowie ein einheitliches, schnelles und professionell geführtes Verfahren.
Laut Leimgruber hat die Schweiz ein „vitales Interesse“ daran, Ausländerinnen und Ausländer, die sich langfristig in der Schweiz niederlassen, als vollwertige Gesellschaftsmitglieder anzuerkennen und ihnen politische Mitsprache einzuräumen.
EKM-Vizepräsidentin Fiammetta Jahreiss erinnerte sich an ihre eigene Einbürgerung. Für sie sei das der „Weg zur Integration“ gewesen und nicht umgekehrt, sagte sie vor den Medien.
Der Nationalrat berät die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes in der Wintersession. Die Vorlage ist höchst umstritten. Die Linke sieht darin eine Verschärfung, der SVP geht sie zu wenig weit. Ziel der Revision ist es, das Verfahren zu harmonisieren und die Kriterien für eine Einbürgerung zu vereinheitlichen.