Die befristete Abschussbewilligung von zwei Jungwölfen des Calanda-Rudels im letzten Winter war laut dem Bündner Verwaltungsgericht nicht verhältnismässig. Die Richter hiessen eine Beschwerde des WWF gegen die Abschussverordnung teilweise gut.
Der Abschuss sei bewilligt worden, ohne dass zuvor mildere Massnahmen durchgeführt worden seien, teilte das Verwaltungsgericht am Donnerstag mit. Die Behörden hätten nicht hinreichend klar dargelegt, weshalb sie die Wölfe nicht besendert und keine Vergrämungs-Aktionen durchgeführt hätten. Die Erlaubnis habe somit den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt.
Die Abschussbewilligung war letztes Jahr kurz vor Weihnachten vom Bündner Bau- Verkehrs- und Forstdepartement mit Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt erteilt worden. Als Grund wurde problematisches – sprich wenig scheues – Verhalten des ersten Wolfsrudels der Schweiz genannt.
Keinen Wolf geschossen
Die Abschüsse hätten eine abschreckende Wirkung auf die Wölfe haben sollen. Weil das Rudel wegen des milden Winters aber zu selten in Siedlungsnähe auftauchte, konnte die Wildhut keinen Wolf schiessen. Ende März lief die Bewilligung ab, ohne dass die Wildhüter einen einzigen Schuss abgefeuert hätten.
Obschon die Abschusserlaubnis folgenlos blieb, fällte das Verwaltungsgericht nachträglich ein Urteil. Die Richter waren der Ansicht, dass in Zukunft von weiteren Abschussbewilligungen auszugehen sei, die wiederum anfechtbar wären. Mit dem Urteil seien nun offene Fragen beantwortet. Für die in die Wolfsfrage involvierten Behörden und Organisationen sei Klarheit geschaffen worden, hiess es.
WWF erleichtert
Die Umweltorganisation WWF sei mit ihrem Hauptantrag durchgedrungen, lautet das Fazit des Gerichts. Auf Nebenanträge der Beschwerdeführerin trat das Gericht nicht ein.
Der WWF zeigte sich in einer Stellungnahme «erleichtert» über das Urteil. Die Bündner Richter hätten sich klar für ein sachliches, verhältnismässiges Wolfsmanagement ausgesprochen. Der Gerichtsentscheid sei auch eine Chance für ein verbessertes Wolfs-Monitoring. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.