Weil sie keinen Schutz eines erwachsenen männlichen Verwandten hat und einem Minderheitenclan angehört, erhält eine Frau aus Somalia in der Schweiz Asyl. Das Bundesverwaltungsgericht hat aufgrund dieses Entscheids die Situation intern vertriebener Frauen in diesem Land näher untersucht.
Das Bundesamt für Migration hatte die Flüchtlingseigenschaft der Somalierin im Februar 2014 verneint. Die Wegweisung wurde jedoch wegen Unzumutbarkeit aufgeschoben und eine vorläufige Aufnahme verfügt. Die Beschwerde der Frau hat das Bundesverwaltungsgericht nun gutgeheissen.
Der Vater und ihr Ehemann starben, so dass die Somalierin mit ihren zwei Kindern, ihrer Mutter und einer jüngeren Schwester ohne männliches Familienoberhaupt zurückblieben. Zudem gehört die Familie einem wenig geachteten Minderheitenclan an. Die Frauen waren damit schutzlos.
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil festhält, ist in Somalia das Risiko für alleinstehende Frauen, Opfer einer Gewalttat zu werden, sehr hoch. Sie werden missbraucht, zwangsverheiratet und zur Prostitution gezwungen.
Die Täter sind nicht nur Angehörige der Al-Shabaab-Miliz, sondern auch Soldaten der Regierungstruppen und gemäss internationalen Berichten auch solche der Amisom-Schutztruppen. Die somalischen Behörden sind weder fähig noch gewillt, Frauen und Mädchen vor solchen Übergriffen zu schützen.