Gericht beendet Streik am Frankfurter Flughafen

Das Arbeitsgericht hat den Streik der Vorfeldmitarbeiter am Frankfurter Flughafen mit einem Verbot beendet. Die Richter entsprachen am Mittwoch einem Antrag auf einstweilige Verfügung der Betreibergesellschaft Fraport und der Deutschen Lufthansa.

Das Warten am Frankfurter Flughafen hat ein Ende (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Arbeitsgericht hat den Streik der Vorfeldmitarbeiter am Frankfurter Flughafen mit einem Verbot beendet. Die Richter entsprachen am Mittwoch einem Antrag auf einstweilige Verfügung der Betreibergesellschaft Fraport und der Deutschen Lufthansa.

Das Gericht erklärte den Ausstand für rechtswidrig, weil er gegen das Gebot der Friedenspflicht verstosse. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hatte zunächst Berufung angekündigt, akzeptierte am Mittwochnachmittag aber die gerichtliche Entscheidung gegen den Streik auf dem Vorfeld des Frankfurter Flughafens.

Die GdF habe auf eine Berufung gegen die Einstweilige Verfügung verzichtet, berichtet eine Sprecherin des zuständigen Landesarbeitsgerichts Hessen. Über das weitere Vorgehen wollte die GdF zunächst intern beraten.

Fraport-Sprecher Mike Schweitzer ging schon am Mittwochmorgen davon aus, dass die streikenden rund 200 Mitarbeiter umgehend an ihre Arbeitsplätze zurückkehren würden. An den bereits gestrichenen Flügen in Frankfurt werde das jedoch nichts ändern.

Gültiger Tarifvertrag

Als Begründung für das neuerliche Verbot gab das Gericht an, die Gewerkschaft habe gegen die Friedenspflicht verstossen. Mit dem derzeit laufenden Streik sollten unter anderem Forderungen durchgesetzt werden, zu denen sich in einem noch gültigen Tarifvertrag von 2007 Regelungen finden.

Dabei ging es um Arbeitsschutzregelungen und ein Nachtschichtverbot für ältere Mitarbeiter. Die Gewerkschaft sei aber frei, jederzeit wieder einen Streik ohne diese beiden Forderungen zu beginnen, hiess es beim Arbeitsgericht.

Bei Zuwiderhandlung gegen den neuesten Entscheid des Arbeitsgerichts muss die GdF mit einer Strafe von 250’000 Euro rechnen. Bereits am Vorabend hatte das Gericht eine Ausweitung des Streiks auf die nicht von dem Tarifkonflikt betroffenen Fluglotsen wegen Unverhältnismässigkeit untersagt.

Gleichwohl kam es am Mittwoch auf dem Flughafen erneut zu etlichen Verspätungen und Ausfällen. Am dritten Streiktag in Folge sollten 235 Flüge am grössten deutschen Airport gestrichen werden.

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